Verlust der Souveränität durch die bilateralen Verträge -
Die bilateralen Verträge erzwingen den EU-Beitritt, sie verhindern ihn nicht
Und kalt her bläst es aus dem Wetterloch;
Der Sturm, ich mein, wird da sein eh wir’s denken
Ruodi in Schillers Wilhelm Tell
Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.
Gottfried Keller (Fähnlein der sieben Aufrechten)
Es wird behauptet: Die bilateralen Verträge verhindern den EU-Beitritt.
Das Gegenteil ist der Fall: Mit den bilateralen Verträgen geriete die Schweiz in eine Mausefalle. Diese Verträge sind so angelegt, dass die Schweiz ihre Selbständigkeit und Freiheit in dem zentralistischen, korrupten EU-Gebilde verlieren würde. Die EU-Befürworter versuchen, diesen Zusammenhang aufgeregt und mit allen Mitteln zu verwischen.
Das Prinzip der Europäischen Union
Das Kernstück der EU sind die sogenannten vier Freiheiten im Bereich Warenverkehr, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Sie wurden seit den EWG Verträgen 1957 in allen EU-Ländern im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) umgesetzt – im Gegensatz zur EFTA, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Souveränität verbesserte. Die Strategie ist dabei, Funktionen so zu verändern, dass ein Sachzwang zum politischen Zusammenschluss entsteht. Bei den ”vier Freiheiten” handelt es sich darum, die Schutzmechanismen der Nationalstaaten in diesen Bereichen aufzuheben. Das eigenständige Handeln der Nationalstaaten in zentralen Bereichen wird gezielt wirkungslos gemacht. Es geht darum, dass die Nationen nicht mehr begrenzen können, wie viele EU-Bürger sich im Land niederlassen und arbeiten, dass die Nationalstaaten nicht begrenzen können, wie viele Waren und Dienstleistungen von anderen EU-Staaten gekauft werden und dass das Kapital unbegrenzt transferiert werden kann. Damit ist die gesetzgebende Gewalt der Nationalstaaten in allen diesen zentralen Bereichen aufgehoben, die Souveränität ist abgeschafft. Der Nationalstaat wird von den zentralistischen EU-Leitungsgremien (Kommission und Ministerrat) abhängig, die durch keine demokratische Wahl legitimiert sind. Beim Kernstück der EU handelt sich also nicht um vier Freiheiten, sondern um vier Abhängigkeiten.
Verlust der Souveränität als Wesenskern der EU
Der Wesenskern der Europäischen Gemeinschaft ist also die Auflösung der Souveränität der Nationalstaaten über die vier Abhängigkeiten, verbunden mit einer undemokratischen Zentralstruktur. (Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1992 der wichtigste Teil der sogenannten Europäischen Union)
Bilaterale Verträge: Einführung der EU-Prinzipien in der Schweiz
In der Schweiz wurde eine der vier Abhängigkeiten, der unbegrenzte Kapitalverkehr, über die Welthandelsorganisation WTO bereits seit 1996 eingeführt, was zu den vielen Verkäufen schweizerischer Unternehmen und den unverschämten Börsengewinnen Einzelner führte. Die anderen drei Grundsätze, die unbegrenzte Einwanderungsmöglichkeit von Personen, der unbegrenzte Verkauf von Waren und der unbegrenzte Verkauf von Dienstleistungen sollen durch die anstehenden bilateralen Verträge bei uns eingeführt werden. Nach der seit langem angewandten Logik der EU soll so das unbotmässige Schweizer Volk der EU einverleibt werden, ohne es zu wissen - wie seit 1957 die Deutschen, Italiener, Belgier, Niederländer, Luxemburger und Franzosen. Mit den bilateralen Verträgen würde die Schweiz EG/EU-Recht auf vielen und entscheidenden Gebieten übernehmen und würde damit de facto Teil der EU. Denn der wesentliche Kern der EU/EG ist gemäss deutschem Bundesverfassungsgericht (NJW, 1993, S. 3052) die Zollunion, die Freiheit des Warenverkehrs, der Binnenmarkt, die Rechtsangleichung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gemeinsamen Marktes, die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Entwicklung der Währungsunion. Da mit den bilateralen Verträgen der Wesenskern der EU/EG im wesentlichen auch für die Schweiz übernommen wird, kommen die bilateralen Verträge einem faktischen EU-Beitritt gleich.
Bundesrat Leuenberger bestätigt, dass es um einen faktischen EU-Beitritt geht: "Abgesehen vom Verkehrsabkommen ging es bei den bilateralen Verträgen vorrangig um die Frage, welche Teile des europäischen Rechts die Schweiz bis wann und in welcher Form zu übernehmen bereit ist" (Ansprache Verkehrshaus Luzern, 29.8.1998, autorisierte Fassung des UVEK). Da die Schweiz in diesen Bereichen keine Grenzen mehr kennen würde, könnte sie keine wirkungsvolle eigenständige Politik mehr betreiben, um zum Beispiel die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Massnahmen der Schweiz griffen nicht mehr, weil sie sich auf die 7 Millionen Ansässigen ausrichteten, die 380 Millionen EU-Bürger aber nicht beeinflussen könnten. Da die EU-Bürger aber prinzipiell jederzeit in der Schweiz arbeiten und leben können und Betriebe der EU gleichberechtigten Zugang zum Schweizer Markt erhalten, zeigen viele Massnahmen in der Wirtschaftspolitik, der Kredit-, Finanz-, Konjunkturpolitik, der Arbeitsmarktpolitik, der Sozialpolitik, der Innenpolitik und sogar der Aussenpolitik keine Wirkung mehr, sind nicht mehr einsetzbar und andere Massnahmen wie Herabsetzung des Arbeitslosengeldes müssen ergriffen werden, weil die Kassen zu stark beansprucht werden. Der Schweizer Staat wird in vielerlei Hinsicht hilflos, das heisst, die Staatsbürger selbst können viele Entwicklungen im eigenen Land nicht mehr selbst steuern.
Abschaffung der direkten Demokratie
In all diesen bedeutungsvollen Bereichen wären die Vorgaben der von der EU diktierten Verträge übergeordnetes Recht und würden die demokratischen Entscheidungsstrukturen in der Schweiz aushebeln: Weder könnte das Parlament dazu Beschlüsse fassen, noch das Volk abstimmen, noch könnte man über die direktdemokratischen Strukturen in Zukunft noch Einfluss nehmen (Vernehmlassung, Initiativ- und Referendumsrecht). Die Schweizer Bürokraten haben sich von der EU erpressen lassen: Man kann ein einzelnes Abkommen auch angesichts schwerwiegender Auswirkungen nicht alleine kündigen, sondern nur alle sieben Verträge gleichzeitig. Bereits das ist ein Übergriff in die Schweizer Demokratie, in der jeder Bürger einzelne Vorlagen prüfen und bewerten können soll, die der Einheit der Materie folgen. Mit dem Diktat der EU würde es unwahrscheinlich, dass die Schweiz das femde EU/EG-Recht wieder abschütteln könnte. Beispielsweise wäre eine Initiative gegen einen höheren Ausländeranteil mit den Verträgen verunmöglicht, weil im Personenverkehrsgesetz verankert ist: ”Die Vertragsparteien verpflichten sich, (...) keine neuen Beschränkungen für Staatsangehörige der anderen Vertragspartei einzuführen.” (Art. 13) Es darf weder im Parlament noch vom Volk beschlossen werden, die Arbeitsplätze vorrangig den Schweizern zu überlassen. Auch könnten die Schweizer nicht mehr bestimmen, die Steuermittel der Gemeinde beim Bau von Schule und Kindergarten vor allem den eigenen Firmen im Dorf zukommen zu lassen, um damit Arbeitsplätze im Dorf zu sichern und die steuernden Firmen zu unterstützen. Denn das ist gemäss dem Vertrag über das öffentliche Beschaffungswesen verboten (Art.4). Wenn wir die Idee hätten, unsere Trinkwasserversorgung und unsere Telekommunikation lieber von unseren eigenen Firmen bauen zu lassen, damit wir sie im Krisenfall auch selbst reparieren könnten, so könnten wir das nicht mehr selbst beschliessen. Wenn wir Schweizer in Zukunft einmal wieder unsere Bauern subventionieren wollten, um unsere Ernährung auch bei einem Boykott durch die EU abzusichern, so könnten wir das nicht mehr tun, ohne jeweils alle 7 umfassenden Verträge wieder aufzulösen.
Abschaffung der Staatsbürgerschaft
Die Nationalstaaten kennzeichnet seit 200 Jahren die Fähigkeit, politisch autonom handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Die Staatsbürger, die sich über eine bestimmte Kultur und Geschichte verbunden fühlen, einigen sich auf eigene Institutionen und Gesetze, die auf ihren Sitten und Gebräuchen, ihrem sozialen und wirtschaftlichen Zusammenleben und ihren ethischen Grundsätzen aufgebaut sind. Um die Staatsbürgerschaft überhaupt aktiv ausüben zu können, braucht es Grenzen, innerhalb derer eine gewisse Vertrautheit mit der Denkweise und Moral der anderen, mit deren Sprache und Verhalten herrscht und die eine Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern und Entscheidungsorten garantieren. Der Staatsbürger bekommt innerhalb seines Staates nicht nur besondere politische Rechte, weil er dort das Leben mitgestalten will oder hineingeboren wurde. Er ist innerhalb der Grenzen besonders geschützt und hat Anrecht auf besondere Solidarität der anderen Staatsbürger, was ihm erst ein Heimatgefühl und grössere Sicherheit im Leben geben kann. Dieses Anrecht entsteht aus einer Vergemeinschaftung zunächst in der Familie und darüberhinaus in der Nachbarschaft, im Dorf, in der Schule und weiter in einem demokratischen Staat. Diese Vergemeinschaftung über die Nahestehenden hinaus müssen die Menschen erst entwickeln, pflegen und an die Nachkommen weitergeben. Sie kann nicht durch aufgezwungene Grenzziehung erreicht werden. Wenn innerhalb einer Kultur die Menschen in vielerlei Hinsicht gemeinschaftlich handeln, entwickeln sie nicht nur mehr Freude am Leben, sondern denken und fühlen selbstverständlicher bei anderen, deren Sorgen und deren Lebenssituation mit, erweitern so ihren Horizont und entwickeln Verantwortung im Tätigwerden für Andere. So kann der Mensch über sich hinauswachsen, weil er im Vertrauen auf Andere nicht immer nur nach seinem eigenen Vorteil suchen muss. Die Fürsorglichkeit und die Hilfsbereitschaft kann damit die ganzen Staatsbürger umfassen und dient dem Schutz derjenigen, die wegen Krankheit, Unfall, Alter besonders auf eine Gemeinschaft angewiesen sind, zu der sie gehören. Fällt diese Solidarität zwischen Staatsbürgern weg, weil sie das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Familie nicht aufbauen, weil sie in den Schulen die Nachkommen nicht in Klassengemeinschaften füreinander interessieren, weil in Gemeinden wenig Gemeinsamkeiten entwickelt werden, weil im Staat verschiedene Menschen zu wenig voneinander wissen und zu wenig miteinander sprechen und tätig sind oder weil sie gar die Verbindung über die gemeinsame Staatsbürgerschaft aufheben, verringert sich auch das Zusammengehörigkeitsgefühl und damit das Engagement für das Zusammenleben und für den Anderen. Je mehr der Einzelne sich eingebunden, beheimatet fühlt, umso zufriedener kann er leben und umso erfreulicher ist das Zusammenleben für jeden. Auch für denjenigen, der als Fremder in einem Staat leben darf, deren Staatsbürger sich umeinander kümmern und dabei ganz generell eine Hilfsbereitschaft entwickeln, die über die eigene Sippe hinausgeht.
Die Schweiz zeichnet sich durch ein besonders intensives Zusammenleben aus. Mit den bilateralen Verträgen würde der besondere Schutz für die Schweizer in der Schweiz wegfallen. Die Menschen würden innerlich immer mehr vereinsamen und sich isolieren, weil sich keiner mehr darauf verlassen kann, dass man sich ihm als Schweizer bei Problemen besonders annimmt.
Der besondere Schutz des Staatsbürgers wird preisgegeben
In den bilateralen Verträgen wurden wie im EWR einfach die im Moment bestehenden Normen der EU/EG in 7 sehr umfassenden Bereichen übernommen (Art. 16) Dasselbe Recht wie in der EU/EG gälte also auch in der Schweiz. Insofern würde die Schweiz zur EU gehören. Da in den 7 Jahren seit dem EWR-Vertrag die EU-Staaten mit zusätzlichen Normierungen weiter gleichgeschaltet wurden, umfassen die Richtlinien in den genannten Bereichen viel mehr als im EWR-Vertrag von 1992.
Gleichstellung von Schweizern und Ausländern in allen Lebensbereichen
Gemäss einer EU/EG-Richtlinie, die mit den bilateralen Verträgen für die Schweiz gelten soll, müsste ein Ausländer in allen Lebensbereichen wie ein Staatsbürger behandelt werden, wodurch die Staatsbürgerschaft de facto aufgehoben würde. Zu erinnern ist daran: Der Wesensgehalt der in dem EU-Vertrag geregelten Unionsbürgerschaft ist die Personenfreizügigkeit . Dieser Wesensgehalte wird mit den bilateralen Verträgen ebenfalls bindend eingeführt. In vielen Bereich würde dies zu einer Bevorzugung der Ausländer führen, gerade in der reichen Schweiz. An einigen Beispielen soll gezeigt werden, wie gravierend damit das Zusammenleben und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Schweizer beeinträchtigt würde:
Aufenthaltsrecht prinzipiell für jeden der 380 Millionen EU-Bürger
In Zukunft könnte sich prinzipiell jeder EU-Bürger in der Schweiz niederlassen, wenn er einen Krankenkassenschutz und Geldmittel nachweist, die über dem Grenzwert für Fürsorgeleistungen liegen (Art. 24. Anhang I). Jeder Arbeitnehmer, der in seinem Land zu einem sehr tiefen Lohn angestellt wäre, in der Schweiz nur wenige Tage arbeitete (zum Beispiel bei einer fingierten Putzfirma mit höchsten Löhnen) und danach entlassen würde, müsste von der schweizerischen Arbeitslosenkasse wie ein Schweizer gemäss seinem letzten Lohn in der Schweiz finanziert werden, auch wenn er fast nichts in die Schweizer Arbeitslosenkasse bezahlt hätte (Art.8). Viele EU-Bürger würden angesichts der hohen Schweizer Löhne und der hohen Arbeitslosengelder gerne ihr Leben so unter den freundlichen und ausgeglichenen Schweizern verbringen. Wenn ein solcher Arbeitsloser im jeweiligen fünften Jahr für kurze Zeit wieder einer Arbeit nachginge, erhielte er weitere Aufenthaltserlaubnisse und müsste dann auch von der Sozialhilfe unterhalten werden (Art. 6, Anhang I.).
Jeder EU-Bürger könnte innerhalb der Schweiz mindestens 6 Monate lang eine Arbeit suchen. Sobald er die Aussicht auf eine Arbeit mit einem Arbeitsvertrag von über einem Jahr nachweisen könnte oder eine (Schein)Firma gründete, könnte er mindestens 5 Jahre bleiben (Art. 12, Anhang I). Wenn er dann von seinem Arbeitgeber entlassen würde oder die Stelle erst gar nicht anträte, dürfte er sich trotzdem in der ganzen Schweiz aufhalten (Art. 6.6, Anhang I). Arbeitnehmer, die weniger als 3 Monate pro Jahr arbeiten, bräuchten gar keine Aufenthaltsgenehmigung mehr (Art. 6.2, Anhang I).
Eine unbegrenzte Anzahl von ”Grenzgängern” könnte sofort nach Vertragsannahme in der Schweiz arbeiten (Art. 10.7). Sie bräuchten keine Aufenthaltserlaubnis (Art.7, Anhang I) Sie zählten deshalb nicht zu dem Kontingent von jährlich 15 000 zusätzlichen Aufenthaltserlaubnissen von über einem Jahr und 115 000 für 4 bis 12 Monate Aufenthalt, die sowieso nur die ersten 5 Jahre gälten. Die sogenannten Grenzgänger müssten allerdings nur ein Mal pro Woche über die Grenze und sie könnten jederzeit ihren Arbeitsplatz wechseln; sie sind also gar keine richtigen Grenzgänger mehr (Art. 7, Art. 8 Anhang I). Der arbeitslos gewordene Grenzgänger könnte selbst entscheiden, ob er sich in der reichen Schweiz oder in seinem ärmeren Heimatland das Arbeitslosengeld bezahlen lassen will. (Anhang II, Abschnitt A.1)
Immobilien für jeden Ausländer
Jeder, der in der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis hat, könnte kurze Zeit nach Annahme der Verträge in der Schweiz Immobilien erwerben und handeln wie ein Schweizer (Art. 25.1, Anhang I), sogar die Grenzgänger könnten mindestens zwei Immobilien kaufen (Art. 25.3, Anhang I). Beim Verlassen der Schweiz müssten die Immobilien nicht verkauft werden. (Art. 25.3.Anhang I). Dies widerspricht der Volksabstimmung über die Lex Friedrich.
Ausbluten der Sozialversicherungen
Nach Beendigung der Arbeit in der Schweiz hätte jeder EU-Bürger ein Bleiberecht und würde von der Schweiz in der Sozialversicherung so behandelt, als hätte er sein Leben lang immer in der Schweiz die Versicherungen bezahlt. (Art.4, Anhang I, Art.8)
Ein ausländischer Arbeitnehmer, dessen Familienangehörigen im Ausland wohnen, zahlte in Zukunft nicht nur für sich Krankenkassenprämien in der Schweiz, sondern seine ganze Familie müsste über die Schweiz versichert werden (Botschaft des Bundesrates, S. 27). Die Schweizer Prämienverbilligungen (Direktsubvention) würden auch für die Familienangehörigen im Ausland bezahlt, die noch nicht einmal einen Tag in der Schweiz gewesen sein müssten (Botschaft, S. 27). Die Rechnungen von Doktoren in den jeweiligen Ländern müssten von Schweizer Krankenkassen im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der dortigen Versicherten bezahlt werden (Botschaft, S. 27). Die heutige Regelung, nach der höchstens der doppelte Betrag dessen gezahlt wird, was eine Behandlung in der Schweiz kosten würde, würde aufgehoben (Botschaft, S. 27).
Ergänzungsleistungen würden in Zukunft an jeden Ausländer bezahlt und nicht mehr erst nach zehnjähriger Mindestwohndauer. Die Schweiz anerkennte bei einem hier arbeitenden Ausländer in den Versicherungsbereichen Krankheit, Alter, Invalidität und Tod, Unfall, Arbeitslosigkeit und Familienleistung die im Ausland bezahlten Versicherungszeiten. Die Wirtschaftsförderung schreibt dazu (Bilaterale Verträge, S.22): "Behandlungskosten, Prämienverbilligungen, AHV/IV-Leistungen, BVG-Leistungen usw. werden ins Ausland exportiert". Man würde also so tun, als ob der Ausländer in der Schweiz hohe Beiträge über all die Jahre bezahlt hätte, in denen er im Ausland gewohnt und die dortige Versicherung bezahlt hat. Dementsprechend hoch erhält er Versicherungsleistungen aus dem Topf der Schweizer Versicherungen, vom Geld der Schweizer Versicherten, weil unser Versicherungssystem zur Anwendung käme.
Die Schweizer Regierung tut so, als ob diese attraktiven Bedingungen keine neuen Ausländer in die Schweiz ziehen würde. Trotzdem rechnet sie mit bis zu 1 Milliarde Franken jedes Jahr, die diese Regelungen im Versorgungswesen uns Schweizer kosten würde. In Wirklichkeit würden sehr viele Ausländer ihre Chance in der Schweiz suchen und die Kosten würden pro Jahr mehrere Milliarden Franken ausmachen. Was Schweizer über Jahrzehnte in ihre Absicherung bezahlt haben, würde innert weniger Jahre aufgebraucht sein. Wenn die Aristokraten in Bern diese absehbare Katastrophe damit zu verdecken suchen, dass sie den Schweizern anpreisen, sie könnten dafür auch in EU-Ländern dieselben Vorzüge geniessen, so unterschlagen sie bewusst, dass in diesen Ländern die Absicherung viel schlechter ist und jeder Schweizer darauf schauen wird, möglichst nicht in EU-Ländern abgesichert sein zu müssen. Dank dieser "Vorzüge" stiehlt man einem Schweizer Arbeitnehmer, der im Ausland arbeiten geht, seine Pensionskassenbeiträge - er kann sie sich nicht mehr wie bisher ausbezahlen lassen, wenn er im Ausland der dortigen Versicherung untersteht (Botschaft S. 28). Es wird auch hier deutlich, dass die Schweizer mit ihrem Geld die marode EU einige Zeit finanzieren sollen.
Entwertung der Schweizer Diplome
Die oft schlechteren Diplome und Zeugnisse der EU-Bürger würden in der Schweiz gemäss EG/EU-Recht anerkannt. Schlechter ausgebildete Berufsleute könnten deshalb - auch als Selbständige - in der Schweiz wie die besser Ausgebildeten auftreten (Anhang II). Die Schweizer, die die hohen Schweizer Anforderungen nicht erfüllt haben, sind benachteiligt.
Die niedrigeren Anforderungen an eine Matura in den EU-Länder würde mit der Schweizer Matura gleichgesetzt. Diese Gleichstellung würde zu einem Ansturm auf die Schweizer Universitäten führen, weil viele EU-Maturanden keinen Studienplatz erhalten. Die Kosten für die Kantone wären beträchtlich. Auch für die Schweizer müssten die Studienplätze beschränkt werden, das Niveau würde absinken, was für die Schweiz als rohstoffarmes Land verheerend wäre.
Die EU-Lehrer müssten in der Schweiz dieselben Anstellungschancen haben wie die Schweizer, obwohl sie gar nicht in der Lage sind, den Schülern die Werte der Schweiz im täglichen Leben zu vermitteln, wie Gleichwertigkeit statt Arroganz.
EU-Ärzte dürften in der Schweiz eine Praxis eröffnen. Das Krankenkassenkonkordat rechnet allein in den ersten zwei Jahren mit höheren Kosten von 2,1 Milliarden Franken, indem sich die im Spital arbeitenden ausländischen Ärzte niederlassen würden. Das entspräche einer Erhöhung der Prämien um 15% (Sonntags-Zeitung, 30.1.2000). Die vielen arbeitslosen Ärzte in der EU, die gerne eine Praxis eröffnen würden, sind dabei noch nicht berücksichtigt
Quizfrage: Zügeln von einem ärmeren, diktatorischen geführten 380 Millionen-Gebilde mehr Menschen in ein reiches, demokratisches Land, oder zügeln mehr Menschen aus einer 7-Millionen-Demokratie in eine arme Despotie?
Um die revolutionären Auswirkungen dieser Regelungen auf die Schweiz zu verschleiern, betont der Bundesrat dauernd, dass Schweizer auch dasselbe Recht hätten, wie die EU-Bürger. Tatsache ist jedoch, dass die reiche Schweiz mit 7 Millionen Einwohnern viel attraktiver ist für die 380 Millionen EU-Bürger als umgekehrt. Bei Annahme der Verträge wäre die Schweiz innert Kürze gezwungen, wie die anderen reicheren EU-Staaten ”freiwillig” (Sachzwang) Milliarden von Franken an den Regionalfonds der EU bezahlen. Die Bezahlung an arme Regionen soll die Auswanderung in die reichen Zentren etwas verlangsamen.
Die Schweiz würde mit den bilateralen Verträgen also viele Souveränitätsrechte verlieren, weil sie wie jeder Nationalstaat mit der Aufhebung der Grenzen auch ihren Schutz und den Schutz der Staatsbürger vor Einflussnahme von aussen aufgibt. Insbesondere mit dem Personenverkehr hat man die Staatsbürgerschaft in der EU faktisch abgeschafft, weil damit die Staatsbürger vom eigenen Staat nicht mehr bevorzugt werden dürfen. Den EU-Bürgern hat man das nie gesagt, genauso will man es jetzt mit den Schweizern machen.
Wirtschaftliche Talfahrt
Die EU will eine Grossmacht in der Welt werden und nimmt dafür in Kauf, dass sich die Lebensstandards durch die vier Abhängigkeiten künstlich nach unten angleichen, ohne den Staaten mit schlechteren Lebensverhältnissen den Ansporn zu geben, sich den besseren anzugleichen. Mit dem machtpolitisch motivierte Beitritt vieler armer Oststaaten zur EU werden weitere 50 Millionen Menschen zur EU gehören, die nach West- und Mitteleuropa drängen, hier den Lebensstandard massiv senken, ohne in deren Ländern eine wirkliche Verbesserung hervorzurufen. Die Unterwerfung der Schweiz unter die vier EU-Mechanismen verhilft den EU-Fürsten dazu, dass es für die EU-Bürger keine Alternative mehr gibt - denn die Schweiz wäre dann mitverarmt.
EU - Machtinteressen: Schwächung der Schweizer Selbstversorgung und Finanzen
Das Interesse der EU an diesen bilateralen Verträgen lag vor allem im freien Zugang der EU-Bürger in die Schweiz und zum Schweizer Arbeitsmarkt und den damit zusammenhängenden Sozialversicherungen. Als Folge davon werden riesige Geldbeträge in Form von Versicherungsleistungen in die EU transferiert werden müssen, der Bundesrat, der behauptet, es kämen nur wenige zusätzliche EU-Bürger in die Schweiz, rechnet mit jährlich bis zu einer MIlliarde Schweizer Franken. Weitere Vorteile verspricht sich die EU von der Schwächung der Selbstversorgung der Schweiz wegen der geringeren einheimischen landwirtschaftlichen Produktion, von der ungehinderten Verbindung der grossen europäischen Zentren durch die Schweiz, was die reiche Schweiz zu bezahlen hat (Gotthard und Lötschberg-Basistunnel) und damit eine grössere Abhängigkeit von der EU.
Bilaterale Verträge als faktischer EU-Beitritt
Dass es sich bei den bilateralen Verträgen um einen faktischen EU-Beitritt handelt, auf den nur noch ein direkter EU-Beitritt folgen kann, bestätigt auch der Bundesrat: In seiner Botschaft vom 23. Juni 1999 zu den bilateralen Verträgen schreibt er: Der Bundesrat wollte ”die Türen für weitere Integrationsschritte öffnen" (S.9), was nichts anderes heisst, als er durch die Anpassung der Schweiz an eine Unzahl von EU-Normen, Rechtsvorschriften und Verordnungen die Schweiz für einen EU-Beitritt präpariert. Joseph Deiss erklärte am 30.10.1999: ”Der nächste Schritt dürfte der Beitritt unseres Landes zur EU sein.” Der Bundesrat hat deshalb ausdrücklich die seit 4 Jahren hängige Initiative "Ja zu Europa" zurückgestellt, um dem Volk zu verschleiern, dass der EU-Beitritt mit den bilateralen Verträgen vorherbestimmt ist. Es ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat gegen den Willen des Volkes noch immer ein Beitrittgesuch bei der EU deponiert hat.
Bilaterale Verträge führen zur Unfreiheit
Wem die Unabhängigkeit und die Freiheit etwas bedeutet, muss sich folgendes vor Augen halten: Die Schweiz kann nur dann unabhängig handeln, wenn sie wirtschaftlichen Sanktionsdrohungen durch die EU oder die USA lange standhalten kann. Das ist nur möglich, wenn sie die Ernährung der Bevölkerung weitgehend sicherstellen kann, also die eigene Landwirtschaft fördert, wenn die lebensnotwendigen Güter im eigenen Land und möglichst nahe bei der Bevölkerung hergestellt werden, wenn die Betriebe weitgehend in den Händen von Schweizern bleiben, die Kommunikation durch eigene Betriebe aufrechterhalten werden kann, wenn die Schweiz bei wirtschaftlichen Pressionen für eine gewisse Zeit ausreichend Energie zur Verfügung stellen kann, wenn die Schweiz mit politischen Mitteln dafür sorgen kann, dass in ihrer Volkswirtschaft Vollbeschäftigung herrscht, auch wenn die EU aus machtpolitischen Erwägungen Arbeitslosigkeit produziert und wenn die Armee als Milizarmee von einer Besetzung des Landes abschrecken kann.
Mit den bilateralen Verträgen gibt die Schweiz die Möglichkeit aus der Hand, unabhängig von den EU-Entscheiden eigene Politik in vielen Bereichen zu machen.
- Die Schweiz könnte die eigene Landwirtschaft nicht mehr schützen, weil es innert kurzer Zeit keine Zölle mehr gäbe
- Die Schweiz könnte ihre Bevölkerung nicht mehr vor Arbeitslosigkeit schützen, weil jeder EU-Bürger gleiches Recht auf eine Arbeitsstelle hätte wie der Schweizer
- Die Schweiz könnte das Lohnniveau nicht mehr aufrechterhalten, weil EU-Betriebe ihre Produkte in der Schweiz billiger anbieten könnten. Die Schweizer müssten sich deshalb entweder mit tieferen Löhnen zufrieden geben oder arbeitslos werden.
- Die Gemeinden in der Schweiz könnten ihre eigenen Betriebe nicht mehr unterstützen, weil jeder in Europa einen eigenen Betrieb in der Schweiz eröffnen dürfte und bei öffentlichen Aufträgen jeder EU-Betrieb gleich berücksichtigt werden müsste.
Nach den bilateralen Verträgen: Pressionen wie gegen Österreich
Was passiert, wenn die EU-Diktatur mit ihrer 60 000 Mann starken Eingreiftruppe ab 2003 die Schweiz bedroht, weil sie sich nicht an die EU-Richtlinien hält oder gemäss Definition des Europarats als extremistisch eingestuft wird, weil sich die Schweizer in ihrer Mehrheit gegen die EU-Integration stellen? Die Schweiz wäre mit den bilateralen Verträgen hilflos ausgeliefert, weil sie sich nicht selbst versorgen könnte, ihre Betriebe nicht mehr von Schweizern geleitet wären, die Produkte und die Ersatzteile weitgehend von ausserhalb kämen, die Bergregionen als wichtigste Stütze des Widerstandes Bären, Luchsen und Wölfen überlassen würden. Insbesondere aber, weil die Schweizer die Erfahrung verlieren würden, dass sie über sich selbst bestimmen, ihre eigenen Gesetze machen, ihr Zusammenleben regeln und deshalb auch sich selbst, ihre Familie, ihre Gemeinde und ihr Land gegen zentralistisch denkende Vögte verteidigen.
Volksentscheide durch die EU aufgehoben
Die EU würde mit den bilateralen Verträgen direktdemokratisch gefällte Entscheide in der Schweiz kippen:
1. Alpenschutzinitiative: 1994 hat das Volk die Verfassung so geändert, dass der alpenquerende Verkehr von Grenze zu Grenze innerhalb von 10 Jahren auf die Schiene muss. Die EU hat nach Annahme der Alpenschutzinitiative die Verhandlungen mit der Schweiz ausgesetzt und die Schweiz bedroht. Anstatt das Problem den Bürgern vorzulegen, hat die politische Klasse den Volksentscheid gekippt. Anstatt bis 2004 den alpenquerenden Verkehr mit Gesetzen auf die Schiene zu bringen, muss der Schweizer Steuerzahler für seine Entscheidung büssen, die den EU-Normen auf freie Wahl des Verkehrsmittels widersprechen. Er muss mit Milliarden von Franken die ausländischen Transportfirmen verlocken, auf die viel teurere Schiene zu wechseln. Die EU
hat den Tarif für die Durchfahrt durch die Schweiz bewusst niedrig angesetzt, so dass die Transportkosten bei der Fahrt durch die Schweiz viel niedriger sind als durch Österreich und Frankreich.
Die Lex Koller
Mit den bilateralen Verträgen könnten die EU-Bürger in der Schweiz Immobilien erwerben, weil die Norm in der EU verlangt, dass Staatsbürger in ihrem eigenen Staat nicht mehr Herr im Haus sein dürfen. Die Schweiz übernähme mit den bilateralen Verträgen diese Norm.
Korrumpierung der Schweizer Regierung durch die EU
Die EU hat gefordert, dass in der Schweiz verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden, die unsere Regierung bereits erfüllt hat. Sie hat dem Volk nicht offen dargelegt, was ihre Motive sind.
Die EU verweigerte, dass die Schweiz für den Alpentransit eine Abgabe erheben könne. Das hätte vor allem den Verkehr von Grenze zu Grenze getroffen, also die EU-Transporte. Nach EU-Norm hätte die Schweiz damit vor allem die ausländischen Camionneure zur Kasse gebeten. So musste die Schweiz die Vorlage zur Schwerverkehrsabgabe vorlegen, die vorrangig die Inländer betrifft und deren Abgaben letztendlich von den Schweizer Kunden bezahlt werden müssen. Dem Schweizervolk wurden aber ökologische Gründe vorgegaukelt. Alle wunderten sich, dass die FdP nicht dagegen votierte. Erst heute erfährt man, dass diese mit der EU vereinbarte Belastung der Schweizer Teil der bilateralen Verträge war.
Bei der Abstimmung über die NEAT wurden dem Volk ökologische Gründe für die Milliardenausgaben vorgegaukelt. Aus der Botschaft wird deutlich, dass die EU die Basistunnel erzwang, weil sie zu einem europäischen Verkehrsnetz gehören, mit denen die EU ihre Herrschaft durch schnelle Verbindungen besser ausüben kann. Die Schweizer zahlen auch hier für die EU.
Bei der Abstimmung über das neue Landwirtschaftsgesetz 1998 dachten die meisten Bürger, es gehe um bessere ökologische Normen für die Landwirtschaft. In der Botschaft zu den bilateralen Verträgen erfährt man, dass dieses neue Gesetz die Landwirtschaft dem freien Markt ausliefert und Voraussetzung war für den Abschluss der bilateralen Verträge. So konnte die Landwirtschaft auf die EU vorbereitet werden, in der es keine Gesamtverteidigung mehr geben darf, die die Ernährung der Bevölkerung durch eigene Nahrungsmittel anstrebt, um sich damit gegen wirtschaftliche Pressionen wehren zu können.
Die Schweiz akzeptierte verschiedene Übergangsmassnahmen, die vor allem dazu dienen, die tatsächlichen Nachteile des Abkommens zu verwischen. Man beschäftigt die Bevölkerung damit, was in zwei, drei, fünf, sieben Jahren verändert sein wird und spricht nicht über das endgültige Ergebnis beziehungsweise behauptet, das Ganze sei zu kompliziert für den normalen Bürger. Teilweise tun die Befürworter so, als würden die Verträge nur in den Veränderungen in den ersten 2 Jahren bestehen und legen die endgültigen Zustand nicht dar.
Diethelm Raff, Zürich, 2.3.2000