Landwirtschaftsabkommen

(Arbeitsgruppe Landwirtschaft)

Trotz der Ablehnung des EWR 1992 durch die Schweizer Stimmbürger hat der Bundesrat begonnen, die gesetzlichen Grundlagen Schritt für Schritt den Gesetzen der EU anzupassen, darunter auch die der Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang stellt das Landwirtschaftsgesetz von 1998 die wichtigste Änderung dar. Schon 1995 wurde die Landwirtschaft mit dem Beitritt der Schweiz zur WTO dem Druck des freien Weltmarktes ausgesetzt. Die Mitglieder der WTO verpflichteten sich damals unter anderem, Zollschranken abzubauen. Vor Inkraftsetzung des Landwirtschaftsgesetzes 1998 diente die Subventionierung der Landwirtschaft dem Schutz des landwirtschaftlichen Marktes und der Sicherung der Selbstversorgung in Krisensituationen oder bei Wirtschaftsboykotten. Damit waren Preis- und Absatzgarantien verbunden. Mit der Umsetzung der neuen Agrarpolitik des Bundes werden nur noch bei Einhaltung staatlich verordneter Richtlinien Direktzahlungen ausgerichtet. Die Liberalisierung ist also die Auslieferung der Landwirte an einen freien Markt mit gleichzeitiger zentraler staatlicher Reglementierung. Die Bauern werden in hohem Masse abhängig vom Staat.

Mit der aus dem Landwirtschaftsgesetz von 1998 hervorgegangenen „Agrarpolitik 2002", die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, „erfolgte in der schweizerischen Landwirtschaft eine eigentliche Revolution“ (Bilaterale Abkommen, Wirtschaftsförderung, S. 44) was nichts anderes bedeutete als die drastische Reduzierung der Preise, um für einen sogenannten freien Weltmarkt konkurrenzfähig zu werden. Der Milchpreis wurde von Fr. 1.07 pro Liter (1992) auf Fr. 0.77 (1. Mai 1999) gesenkt. Durch die Liberalisierung des Käsemarktes mittels der Bilateralen Verträge soll eine weitere Preissenkung auf EU-Niveau von ca Fr. 0.50 erfolgen (Referat Richard Pfister, Landw. Informationsdienst Bern). Bei diesen niedrigen Preisen würden viele Bauern ihre Produktionskosten nicht mehr decken können und müssten ihren Betrieb schliessen.

Mit den Bilateralen Verträgen würde der Zoll- und Subventionsabbau vollendet und im Laufe der Zeit auf weitere landwirtschaftliche Produkte ausgedehnt (Sektorielle Abkommen, Art. 13, Evolutivklausel, S.148). Die Zerstörung der heutigen landwirtschaftlichen Strukturen wäre damit vorprogrammiert. Der Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe betrüge mindestens 50 %. Mit der Annahme der Verträge wäre die Möglichkeit, das Bauernsterben durch parlamentarische Entscheide oder Volksentscheide zu stoppen, genommen. Die Schweiz würde keine eigenständige Landwirtschaftspolitik mehr betreiben können.

Das Landwirtschaftsabkommen der Bilateralen Verträge geht weit über das EWR-Abkommen von 1992 hinaus. Der Bundesrat selber schreibt: „Seine Tragweite übertrifft deutlich die verschiedenen, in der Vergangenheit mit der EG abgeschlossenen Briefwechsel; auch reicht es bedeutend weiter, als der Agrarteil des seinerzeitigen EWR-Abkommen.“ (Botschaft des Bundesrates, S.22) Das Ziel des Landwirtschaftsabkommens wird in der Botschaft folgendermassen umschrieben: „Landwirtschaftsprodukte: Möglichst umfassende Liberalisierung des Handels; Uebernahme und Ausweitung der im Rahmen des EWR-Abkommens ausgehandelten Konzessionen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Uruguay-Runde der WTO: Abbau der technischen Handelshemmnisse; Einbezug der Regeln im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie des geistigen Eigentums.“ (Botschaft des Bundesrates, S. 13)

Gefährdung der Schweizer Selbstversorgung

Es galt als ein "besonderes Anliegen" der EU, neben dem Personenverkehr, auch das Landwirtschaftsabkommen zu verabschieden (Botschaft des Bundesrates, S. 12) und damit den Schweizer Agrarmarkt zu liberalisieren. Die Liberalisierung des Marktes und die damit einhergehende Zerstörung der landwirtschaftlichen Strukturen würde aber die Selbstversorgung der Schweiz im Kriegs- oder Bedrohungsfall gefährden und sie anfällig für Repressionen machen. Mit wirtschaftlichen Massnahmen Länder unter Druck zu setzen, wird im Bericht des Schweizer Bundesrates „Sicherheit durch Kooperation“ ausdrücklich erwähnt: „Wirtschaftliche Massnahmen, die von einzelnen Ländern oder von ganzen Staatengruppen zur Durchsetzung wirtschaftlicher, politischer oder militärischer Ziele ergriffen werden, gehören seit je zu den gängigen politischen Instrumenten. (...) In den 90er Jahren hat der Einsatz wirtschaftlicher Druckmittel zugenommen. (...) auch die EU und die USA haben wiederholt zu solchen Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung eigener wirtschaftlicher oder politischer Ziele gegriffen“. (Sicherheit durch Kooperation, S. 11)

Bereits heute ist die Selbstversorgung der Schweiz durchschnittlich auf 60% gesunken, im Bereich Gemüse, Zucker, Eier liegt der Selbstversorgungsgrad bei ca 40 %, bei pflanzl. Fetten und Ölen liegt er gerade noch bei 15%. Nur bei der Milch besteht ein Überschuss von 10 %, welcher sich noch auf 30 % erhöht, weil die Schweiz 20 % Milchprodukte importiert.

Die gegenwärtigen, skandalösen Boykottdrohungen der EU gegenüber Österreich wegen "Nicht-Wohlverhalten" und deren Einmischung in einen souveränen Kleinstaat haben das wahre Gesicht der EU offenbart und kann die Schweiz nur zur Solidarität mit Österreich aufrufen sowie als Warnung dienen. Wer die Freiheit und politische Unabhängigkeit erhalten will, muss sich dafür einsetzen, die Selbstversorgung zu verbessern und die Landwirtschaft zu erhalten!

Anpassung an die EU-Normen

Da die Normen der Schweiz bezüglich Grenzwerten, Vorschriften und Qualität oft höher sind, müssten diese im Rahmen des Abbaus von Handelshemmnissen den EU-Normen angepasst werden. Im Bereich der Lebensmittel zum Beispiel würde das bedeuten: "(a) die Zulassung, Ausweitung oder Reduzierung von Lebensmittelzusatzstoffen (EG-weit etwa 2000 zugelassene Stoffe); (b) das Verbot, die Genehmigung bzw. Kennzeichnung bei der Bestrahlung von Lebensmitteln zur Haltbarmachung (in sechs Mitgliedstaaten ist die Bestrahlung erlaubt);" usw. (Willy Futterknecht, EU-Beitritt?, S. 111) Die gentechnisch veränderten Nahrungsmittel sind in der EU bereits jetzt schon nicht mehr kontrollierbar. Sie dürfen sogar unter dem Label Bioprodukt verkauft werden. Wenn die Herstellung eines gentechnisch veränderten Lebensmittels in einem Land der EG zugelassen wird, muss dessen Handel im ganzen EG-Raum zugelassen werden. (Futterknecht, EU-Beitritt ? S. 109) Die Folgen für die Natur, die Tierwelt und die menschliche Gesundheit sind noch nicht abzusehen. Den Schweizer Konsumenten sollte das nachdenklich stimmen, denn in der EG werden immer mehr Produkte verkauft, die mit Lebensmitteln nichts mehr zu tun haben. So werden in Frankreich, Irland, und vor allem in Grossbritannien Wurst-, Fleisch-, Milch- oder Käseimitate frei gehandelt." (Willy Futterknecht, EU-Beitritt?, S. 111) Das könnte mit den Bilateralen Verträgen für die Schweiz bittere Zukunft werden, denn die Verträge sehen eine sich weiterentwickelnde Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten vor, ohne dass bei Vertragsabschluss das Ausmass und die Folgen, geschweige die Grenzen dieser Entwicklung aufgezeigt würden. Dazu würden gemischte Ausschüsse (EU-Beamte und Schweizer Bürokraten) eingesetzt, die befugt wären, über weitere Änderungen und Weiterentwicklungen zu beraten und diese einzuführen, ohne die Schweizer Bevölkerung noch einmal zu befragen. (Sektorielle Abkommen, S. 145)

Seit 1.1.2000 subventioniert die EU das bei der Fütterung von Jungtieren eingesetzte Milchpulver. Zur Zeit besteht in der EU ein Überschuss an Milchpulver. Nun sollen die Bauern motiviert werden, ihr Jungvieh statt mit Frischmilch mit Milchpulver zu füttern. Mit solchen Massnahmen würden auch die Bemühungen der Schweizer Landwirte um ökologisch produzierte Nahrungsmittel und ökologische Bewirtschaftung und Transporte weitgehend zunichte gemacht. Die Anreize für eine umwelt- und gesundheitsschonende Produktion und Vermarktung sind in einem deregulierten bzw. globalisierten Markt nicht mehr vorhanden. Die mit der Osterweiterung hinzukommenden Länder werden den Standard nochmals tiefer sinken lassen. Die Gefahr, mit pflanzlichen oder tierischen Produkten Krankheiten und Schädlinge einzuschleppen, würde ansteigen. Um die ständigen Änderungen der Verordnungen aus der EU schnell in der Schweiz einführen zu können, würden die Bundesämter ermächtigt, den Kantonen Weisungen über neue Verordnungen zu geben. (Botschaft des Bundesrates, Art. 36 S. 122) Ein weiteres Beispiel für die Zentralisierung, indem die Kompetenzen von Kantons- auf Bundesebene verschoben werden.

Die EU versucht mit einem riesigen Aufwand an Bürokratie und dem Erlassen von einer Unmenge von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (jährlich produziert Brüssel mehr als 2 Millionen Seiten davon) den europäischen Markt zentralistisch zu verwalten. Oft kommen dabei kuriose Dinge heraus: "Reglementiert sind inzwischen u.a. Preise für "runde" Tomaten oder Heissluft-Tabak; die Verwendung von Ölkuchen im Mischfutter ist in Brüsseler Verordnungen festgeschrieben. (...) Sie tüfteln an Richtlinien für Wein, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Tabak, Zucker, Oliven, Fleisch und Getreide.

So gibt es bereits EG-Äpfel und EG-Gurken, und da Blumenkohl nur weisse Köpfe bildet und der würzige Brokkoli nur bläulich-grüne, verzweifeln EG-Beamte fast wegen der Zuordnung andersfarbiger Neuzüchtungen. "Rosalind", eine feinknospige, violett-blaue Sorte, bisher als Brokkoli klassifiziert, muss heute laut EG-Bestimmung als Blumenkohl verkauft werden." (Willy Futterknecht, EU-Beitritt?, S. 110)

Daneben kann die EU aber auch über unzählige Subventionsbetrügereien berichten. "Ein Manöver mit Milchpulver erbrachte dem deutsch-österreichischen Unternehmen Eximo/Ömolk einen illegalen Gewinn von über 70 Millionen Franken. Sie exportierten aus der BRD nach dem milchübersättigten Österreich (bevor dessen EU-Beitritt, Anm. des Verf.) 70 000 Tonnen Milchpulver. Über Italien erreichte es wieder EG-Land." (Willi Futterknecht, Das EG-Trugbild, S. 119) "In Deutschland wurden einen Tag lang sämtliche LKW-Transporte auf den Weg ins Ausland angehalten. In den Dokumenten waren 30% der Angaben falsch." (Willy Futterknecht, EU-Beitritt?, S. 111)

Auswirkungen der Liberalisierung auf die Landwirtschaft der EU

Der Agrarmarkt der EU ist durch die WTO stark unter Druck geraten. Die sogenannten Cairns-Länder (u.a. USA, Australien, Kanada, Argentinien) mit ihren unter minimalen Lohnkosten und ohne ökologischen, qualitativen oder sozialen Auflagen produzierten Billigprodukten (Gen-Food) drücken die EU-Preise auf das Niveau der Weltmarktpreise. Schon heute kaufen amerikanische Konzerne europäische Lebensmittelketten auf. Der Handel und Vertrieb liegt somit also ebenfalls nicht mehr in den Händen der einheimischen Bevölkerung. Dieser unbarmherzige Wettbewerb um weltweite Marktanteile führt zu harten internationalen Auseinandersetzungen, die vor internationalen Gerichtshöfen ausgetragen werden. Der Wirtschaftsweltkrieg ist vorprogrammiert. Beispiele erleben wir bereits heute, denken wir nur an den Limonadenkrieg CH-F, den Rindfleischboykott wegen BSE zwischen GB-F, oder das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesregierung Deutschlands, die immer noch das Embargo gegen das britische Rindfleisch aufrechterhält.

Dies und die Durchsetzung des Binnenmarktes der EG hat in der EU zu einem verheerenden Bauernsterben geführt. "Alle zwei Minuten ging in den letzten Jahren in der EG ein Bauernhof in Konkurs. Das sind jährlich 350 000 Höfe und fast 900 000 Arbeitslose." (Willy Futterknecht, EU-Beitritt?, S. 110) Der Preisverfall der landwirtschaftlichen Produkte hat für die meisten Landwirte katastrophale Folgen. Für 1 Kilogramm Schweinefleisch bekommt der EU-Bauer noch DM 1.55 (1997 noch DM 4.30) (Frank. Allg. Zeitung vom 3.2.2000).Für die deutschen Obstbauern lag 1998 der Kilogrammpreis aller über die Erfassungsstationen (Genossenschaften und Obstmärkte) verkauften Äpfel bei 30 - 34 Pfennig. Um aber produktionskostendeckend zu wirtschaften, müssten sie 50 Pfennig bekommen. 80 % der Obsternte wird über die grossen Lebensmittelketten verkauft, die die Preise diktieren. Die Sortenvielfalt bleibt dabei auf der Strecke, da diese Lebensmittelketten nur wenige Sorten, dafür grosse Mengen einkaufen.

Der Landwirtschaftsminister Josef Miller hat im Januar 1999 eindringlich vor den „verheerenden Konsequenzen“ der AGENDA 2000 (EU-Plan zur Auslieferung der Landwirtschaft an die Billigimporte des Welthandels) gewarnt. Danach hatte die AGENDA 2000 schon in ihrer damaligen Form allein in Bayern 20'000 Betriebe in ihrer Existenz gefährdet und die bäuerliche Landwirtschaft zu industriellen Produktionsformen gezwungen. (Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29. Januar 1999) Die negativen Folgen, die eine Agrarindustrie zusätzlich mit sich bringt, dürfen nicht unerwähnt bleiben: Vermehrte Krankheiten bei Tieren und damit erhöhter Einsatz von Antibiotika, Monokulturen, die das Anbauland auszehren und vermehrten Düngereinsatz erfordern, vermehrter Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln usw.

Die Hoffnung vieler Bauern neben den landwirtschaftlichen Grossbetrieben mit ökologischem Landbau oder Ab-Hof-Verkauf weiterexistieren zu können, wurde getrübt, weil die Bio-Produkte nun ebenfalls von den grossen Handelsketten vertrieben werden und sich somit der Preisdruck auch auf die Bio-Produkte ausweitet hat. Von den Direktvermarktern verlangt die EU die Übernahme aller Auflagen (bezügl. Hygiene und Lagerhaltung usw.), die heute für Fleischer und Schlachthöfe gelten. Derartige Auflagen erfordern massive Investitionen, die kleine Bauernbetriebe gar nicht aufbringen können. (Der Kärntner, Aug. 1996, S. 6)

Statt die landwirtschaftliche Struktur - und damit auch Kleinbauern - zu erhalten, finanziert die EU in finanzschwachen EU-Ländern Monokulturen, die nach den niedrigsten in der EU geltenden Umweltnormen konzipiert sind, die natürlich entwickelte Landwirtschaft und das soziale Gefüge im ländlichen Raum zerstört, was wiederum die Gefahr sozialer Unruhen zur Folge haben kann. (Unruhen auf den Gemüseplantagen Andalusiens, NZZ-Art. vom 14.2.00). Andere Grossprojekte, welche riesige Naturreservate zerstören, wie z.B. der Bau von Fischzuchtstationen und Staudämmen in Griechenland, die Erstellung von Forststrassen in den Braunbärenrefugien der französischen Pyrenäen, der Bau einer Röhre zur Einleitung von ungeklärten Abwässern in das Meer vor der schottischen Küste, wo sich Delphine fortpflanzen, bringen vor allem den überregionalen Baufirmen hohe Profite, führen aber nicht zu einer wirtschaftlich, ökologisch, sozial und kulturell wertvollen Landwirtschaft. (Futterknecht, Das EG-Trugbild, S. 180)

Folgen des EU-Binnenmarktes für die Schweiz

Den Schweizer Landwirten wird vorgegaukelt, ihnen stände mit den Bilateralen Verträgen ein Absatzmarkt von 370 Millionen Konsumenten offen, auf den sie ihre Überproduktion im Milchsektor durch den Exporthandel mit Käse und Spezialitäten kompensieren könnten. Bedenkt man den Zustand des europäischen Agrarmarktes bleibt diese Möglichkeit eine theoretische. Allerdings gilt es zu bedenken, dass der Schweizer Markt gleichzeitig auch offen für die Importprodukte der EU würde. Bereits heute importieren wir für 5,5 Milliarden Franken Landwirtschaftsprodukte aus der EU, exportieren jedoch nur für 2 Milliarden. Die Schweiz hat also ein Exportdefizit von 3,5 Milliarden Franken. Der Schutz des inländischen Marktes sollte daher ausgebaut statt aufgegeben werden. Da der Nahrungsbedarf in der Schweiz nicht ansteigen wird, müsste automatisch bei vermehrtem Import mehr von unserer Produktion exportiert werden. Der vermehrte Zugang der EU-Länder zum inländischen Markt würde die Schweizer Landwirtschaft zwingen, mehr als nur Nischenprodukte (Luxusprodukte für die Oberschicht), die noch einen höheren Preis rechtfertigen würden, in die EU auszuführen. Um die Produktionsmengen auf dem gleichen Niveau halten zu können müssten auch grosse Teile der Hauptproduktion zu EU-Preisen exportiert werden. D.h. jedes Kilogramm importierter Käse bedeutet 1 kg mehr Export von eigenen Produkten zu Dumping-Preisen. Statt die regional produzierten Lebensmittel frisch in der Region zu verkaufen, sollen Lebensmittel und später auch Tiere Hunderte von Kilometern durch Europa zum Verarbeitungs- oder Verkaufsbetrieb gefahren werden. Solche Transporte sind eine Tierquälerei und widersprechen jeglichem ökologischen Bewusstsein. Darüber hinaus würde auch eine wesentliche Voraussetzung für die kulturelle Identität und regionale Verbundenheit der Konsumenten und Produzenten entfallen.

Mit der Aussicht auf billige Lebensmittel aus der EU (schlechtere Qualität) will der Bundesrat die Schweizer Konsumenten zu einem JA zu den Bilateralen Verträgen verführen. Sie sollen für dieses Zückerchen ihre politische Unabhängigkeit aufgeben und einem grossen Teil unserer Bauernbetriebe den Todesstoss geben. Der Bundesrat konstruiert einen Sachzwang, indem er schreibt: „Ohne das Abkommen mit der EG könnte die Verwirklichung der neuen Landwirtschaftspolitik in Frage gestellt sein“. (Botschaft S. 23) Mit anderen Worten: Die Agrarreformen der letzten Jahre sind im Hinblick auf die EU-Kompatibilität durchgeführt worden und nun dient diese als Rechtfertigung für die Bilateralen Verträge.

Kann es uns egal sein, dass dies auf Kosten der Existenz einer ganzen Berufsgruppe stattfindet, die unsere Lebensgrundlage sichert? Können wir verantworten, dass wir im Falle einer äusseren Bedrohung die Selbstversorgung nicht mehr aufrechterhalten können und unsere Unabhängigkeit und Freiheit aufs Spiel setzen?

Schlechte Aussichten für die einheimische Landwirtschaft

Die Anpassung des Milchpreises an das EU-Niveau soll ab 1.5.2000 mit der Verkäsungszulage von Fr. 0.20 abgefedert werden. Auf Grund des in der EU gültigen Diskriminierungsverbotes wird diese Bevorzugung der Schweizer Bauern nicht lange überleben. Ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist vorprogrammiert. Die in der Botschaft des Bundesrates (S. 122 - 124) erläuterte Funktion der Zentralbehörde, welche von der EU zur schnellen Umsetzung der ständig ändernden Verordnungen im Landwirtschaftsbereich verlangt wird, ist ein Eingriff in unser föderales System. Die Bundesämter sollen mit Rechtsetzungsbefugnissen ausgestattet werden und den Kantonen direkt Verordnungen aufoktroieren können. Damit würden sie zu Vollzugsorganen der EU-Marktpolitik.

Der Zwang zu immer niedrigeren Produktionskosten würde mit der Zeit auf alle landwirtschaftlichen Produkte, auch auf verarbeitete Produkte ausgeweitet, wie dies in der Entwicklungsklausel (Art. 13, Evolutivklausel; Sektorielle Abkommen, S. 148) bereits festgeschrieben ist. Auch der Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes, Marcel Sandoz bestätigt, "dass man von den Bauern nicht 'den Fünfer und das Weggli' haben könne. Man könne nicht hohe ökologische und ethische Standards vorschreiben und gleichzeitig niedrige Preise für die Produkte fordern." (NZZ, 25.11.99)

Es ist nicht auszudenken, welch schlimme familiäre Tragödien sich durch die schönfärberisch als Strukturbereinigung gekennzeichnete Massenbetriebsschliessung abspielen würden, bis hin zu Suiziden unter den Bauern (Zeitfragen Feb./2000). Es würden nur Grossbetriebe übrigbleiben, wie dies Sicco Mansholt, einer der Väter der verfehlten EG-Agrarpolitik, für die EU geplant hatte. Er vertrat die Auffassung, dass nur Betriebe mit 80 - 100 Hektar Getreidefläche, 40 - 60 Milchkühen oder 450 -600 Schweinen überleben könnten und setzte diese These auch politisch um. (Futterknecht, EU-Beitritt? S. 111/112)

Die Schweiz hingegen ist natürlicherweise ein Land mit bäuerlichen Kleinbetrieben. Laut Statistik des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes Bern waren 1998 6'000 von insgesamt 76'000 gezählten Schweizer Bauernbetrieben grösser als 30 Hektar. Die Durchschnittsfläche umfasste lediglich 14,2 Hektar.

Bedeutung der Landwirtschaft für das Gemeinwesen und die Demokratie

Die Landwirtschaft hat neben der Versorgung der Bevölkerung auch noch andere Aufgaben, insbesondere die Landschaftspflege als höchst wertvollen Dienst an der gesamten Gemeinschaft. (Bülacher Tagblatt vom 4.2.00) Gerade diese arbeits- und personalintensiven Tätigkeiten würden durch die Rationalisierung reduziert oder fielen weg. Die Gefahr besteht, dass die Landschaften, insbesondere Alpenlandschaften, verkarsten oder verganden und die Artenvielfalt der Pflanzenwelt abnehmen würde. Die Verwilderung würde einigen Akteuren gelegen kommen, wollen sie doch aus der Alpenregion ein riesiges Naturreservat mit frei lebenden Wölfen, Bären und Luchsen machen. (Strategie BUWAL) Der Schutz der Bevölkerung vor Naturkatastrophen jedoch geht verloren, wenn die Schutzwälder nicht mehr gepflegt werden, oder wenn auf nicht geschnittenen Wiesen Lawinen vermehrt abrutschen. Viele Bauerndörfer und Berggebiete würden veröden. Die Bauern, die ihren Hof erhalten könnten, wären durch die massiven Einnahmeneinbussen gezwungen, weniger arbeitsintensive Produktionsformen zu bevorzugen, damit sie einem Nebenerwerb nachgehen können. z.B. müsste ein Bauer neben einer Mutterkuh-Haltung zusätzlich eine andere Anstellung annehmen. Jedoch wird er die nötige Landschaftspflege nicht mehr leisten können. Das Genossenschaftswesen in der Schweiz, welches ein wesentlicher Pfeiler der direkten Demokratie ist, würde mangels Mitgliedern stark zurückgehen. In ländlichen Gebieten, wo das Funktionieren der Gemeinden (Schulen, Vereine, Pfarreien) und der regionalen Volkswirtschaft (Läden, Sparkassen, Baugeschäfte) abhängig ist von der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe und der landwirtschaftlichen Bevölkerung, würde das soziale Gemeinwesen massiv geschwächt. Die Reduktion der Landwirtschaftsbetriebe führt auch zu geringeren Umsätzen bei den vor- und nachgelagerten Betrieben (Lieferanten von Produktionsmitteln, Verarbeitungsbetriebe). Insgesamt beschäftigt die Landwirtschaft in der Schweiz mit allen Zuliefer- und Abnehmerbetrieben etwa 300'000 Vollzeitarbeiter. Die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten in die Ballungsräume mit ihrer anonymen Gesellschaftsstruktur würde zunehmen. Die dörflichen Strukturen der gegenseitigen Hilfe und Rücksichtnahme, das Vereinswesen und die demokratische Meinungsbildung, welche wesentlich vom Bauernstand gepflegt werden, würden abgebaut.

Aufruf

Der Bauernstand der Schweiz erfüllte jahrhundertelang unersetzliche Aufgaben für die Gemeinschaft. Ihm verdanken wir zu einem grossen Teil die Entwicklung unserer direkten Demokratie und das Überleben der Schweiz im 2. Weltkrieg. Seine Freiheitsliebe, seine Beständigkeit und sein Selbstbewusstsein sind Merkmale einer tiefen Verbundenheit und Verantwortung dem Land und dem Mitmenschen gegenüber. Dieser unschätzbare Wert muss erhalten bleiben! Wir Schweizer sind also gut beraten, uns für den Erhalt der Unabhängigkeit der Schweiz innerhalb Europas einzusetzen. Nur so können wir weiterhin unsere Probleme vernünftig, gemeinschaftlich und den eigenen Verhältnissen angepasst lösen.

1.3.2000