Ist mit dem Abschluss der bilateralen Verträge

der EU-Beitritt vom Tisch?

Einige Anmerkungen zur bundesrätlichen Taktik

Am 16. Februar musste Bundespräsident Ogi namens des Bundesrates offiziell das Zustandekommen des Referendums gegen die bilateralen Verträge bekanntgeben. Er tat es sichtlich ungern – in Bern sähe man es wohl lieber, wenn das Volk zu einer schweigenden Mehrheit von Kopfnickern und «Kröten-Schluckern» bundesrätlicher Politik würde.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe – ein Novum in unserer Geschichte – eröffnete er den Abstimmungskampf, an dem sich der Gesamtbundesrat beteiligen werde. Diese Ankündigung – so unerhört sie ist – wäre nicht nötig gewesen; jeder auch nur halbwegs aufmerksame Zeitgenosse weiss, dass der EU-Beitritt seit nunmehr zehn Jahren das erklärte strategische Ziel des Bundesrates ist. Dies geht aus all seinen Stellungnahmen unzweideutig hervor. Und er tut dies mit Mitteln, die über keinen Zweifel erhaben sind.

Wenn Bundesrat Ogi nun in fast beschwörender Weise behauptet, die bilateralen Abkommen seien eigenständige Verträge; sie seien nicht der erste Schritt in die EU (Medienkonferenz Bundeshaus, 16.2.2000), so handelt es sich damit ganz eindeutig um ein weiteres taktisches Manöver. Man hat in Bern schon ganz offen darüber diskutiert, dass man im Falle eines Referendums unbedingt verhindern muss, dass in der Diskussion eine Verbindung zwischen den bilateralen Verträgen und einem EU-Beitritt hergestellt werden könnte.

Tatsache ist:

In seinem Integrationsbericht 1999 schreibt der Bundesrat selbst, dass er erst nach der Genehmigung der sektoriellen Abkommen (bilaterale Verträge) über die Reaktivierung des Beitrittsgesuchs zur EU entscheiden werde. «Um allfällige Missverständnisse oder zeitliche Überschneidungen zu vermeiden, hat der Bundesrat nicht die Absicht, über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, bevor das Genehmigungsverfahren zu den sektoriellen Abkommen abgeschlossen ist. Der Bundesrat geht dabei von der Hypothese aus, dass das Genehmigungsverfahren der sektoriellen Abkommen ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann.» (Integrationsbericht 1999, S. 1)

Im Zwischenbericht 1995 stellte er die bundesrätliche Zielsetzung der sektoriellen Beziehungen zur EU wie folgt dar: «...einerseits um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten; andererseits um zu gegebenem Zeitpunkt unsere volle und umfassende Beteiligung am europäischen Integrationsprozess zu erleichtern.»
(zit. nach Integrationsbericht, S. 3)

Auf Seite 402 des Integrationsberichts schreibt der Bundesrat: «Die von ihm [dem Bundesrat] seit 1991 entwickelte EU-Beitrittsstrategie wird unglaubwürdig, wenn er nicht Schritte einleiten kann, die den eigentlichen Beitrittsentscheid – der von Volk und Ständen zu treffen sein wird – konkret vorbereiten. Dazu braucht der Bundesrat innenpolitische Unterstützung. [sic! – auf welche baut er denn sonst noch?] Nur so kann er in Beitrittsverhandlungen mit aller Entschiedenheit auftreten und gleichzeitig die für den Fall des EU-Beitritts nötigen und wünschbaren staats-, wirtschafts- und finanzpolitischen Massnahmen umsichtig vorbereiten.»

Diese umsichtige Vorbereitung ist offensichtlich mit den bilateralen Verträgen in ein entscheidendes Stadium getreten: Michael Ambühl, seit Januar 2000 neuer Chef des Integrationsbüros EDA/EVD in Bern, zuvor Botschaftsrat der Schweizerischen Mission in Brüssel, referierte zu den bilateralen Verträgen, «dass mit dem freien Personen- und dem freien Lastwagenverkehr zwei schwerwiegende EU-Beitrittshürden beseitigt seien und dass rasch weitere Hürden abzubauen seien, so dass im Jahr 2000 möglichst keine Beitritts-Negativpunkte mehr vorhanden seien." (Aus einem Bericht von NR H. Fehr, SVP, «Neues Bülacher Tagblatt» vom 8.12.1999).

Bundesrat Deiss: «Sind die sektoriellen Abkommen einmal unter Dach und Fach, dürfen wir nicht auf halbem Weg stehenbleiben, sondern müssen einen möglichst breiten und konstruktiven Dialog über die Frage des Beitritts der Schweiz zur EU lancieren.» (CH-Euro-Bulletin, Edition 1999/II)

Bundesrat Deiss: Nach den bilateralen Verträgen gebe es keine weiteren Zwischenschritte, sagte Deiss. «Der nächste Schritt dürfte der Beitritt unseres Landes zur EU sein.» («Neues Bülacher Tagblatt», 30.10.1999)

Bundesrätin Dreifuss: «Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Verhandlungen über den EU-Beitritt von sich aus aufzunehmen. Wir haben die Absicht, diesen Schritt zu tun, sobald die im Dezember mit der EU abgeschlossenen bilateralen Verträge in einer Volksabstimmung angenommen worden sind...» (Spiegel-Interview 5/99)

Und da will uns Bundespräsident Ogi namens des Bundesrates glauben machen, die bilateralen Verträge seien nicht der erste Schritt in die EU?! De facto sind sie nicht der erste, sondern – wie M. Ambühl offen ausspricht – der entscheidende Schritt Richtung EU-Beitritt; ein Schritt den der Bundesrat unbedingt braucht und unbedingt will: «Wir müssen diese Abstimmung gewinnen!» teilte Bundesrat Ogi am 16.2.2000 im Bundeshaus Presse und Bevölkerung mit. Ein derart parteiisches Verhalten ist einer demokratischen Exekutive absolut unwürdig. Damit wird offen erklärt, dass eine freie Willensbildung unerwünscht ist!

Übrigens:

Bis ins Jahr 1988 waren die bundesrätlichen Stellungnahmen von einer klar ablehnenden Haltung zu einem EG/EU-Beitritt getragen: Ein solcher wurde immer als nicht hinzunehmender Verlust der direkten Demokratie, der schweizerischen Souveränität und Unabhängigkeit abgelehnt. Auch Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip wollte man nicht preisgeben. Kurz darauf – im Jahr 1989 – änderte sich das, und zwar für eine Meinungsänderung von derartigem Ausmass in atemberaubendem Tempo. Alle Argumente über die politische Bedeutung eines EU-Beitrittes wurden nicht mehr erwähnt. Nun wurde nur noch mit angeblichen wirtschaftlichen Notwendigkeiten argumentiert. Im Hinblick auf die EWR-Abstimmung prophezeite man der Schweiz fürchterliche Zeiten, wenn sie den EWR ablehne. Wirtschaftlicher Ruin, kulturelles Abseits, Arbeitslosigkeit usw. waren die Schreckgespenste, die man damals an die Wand malte. Das Volk liess sich damals nicht beirren – und die Entwicklung unseres Landes hat die damaligen Propheten (einschliesslich Bundesräte) alle Lügen gestraft.

Dennoch verfolgte der Bundesrat sein Ziel, den EU-Beitritt, hartnäckig weiter. Ein Auftrag von seiten des Volkes hat nie bestanden. Was hat den Bundesrat damals bewogen, einen derartigen Kurswechsel vorzunehmen? Wessen Interessen vertritt er eigentlich?

Offensichtlich hat er sich von gewissen Wirtschaftskreisen einspannen lassen. Und die SP gelüstet es unverhohlen nach Machtbeteiligung in der sozialistischen Euronationale. Die bilateralen Verträge bringen vielleicht einer kleinen Minderheit aus Finanz und Industrie unwesentliche Vorteile. Der Volkswirtschaft und der Allgemeinheit bürden sie ungeheure Nachteile auf. Und vor allem: Sie schränken unsere Souveränität in wesentlichen Bereichen empfindlich ein. Nachdem Bundesrat und Parlament eine Volksabstimmung über derart existentielle Fragen umgehen wollten, eröffnet der Bundesrat nun statt einer ehrlichen Sachdiskussion offen den Abstimmungskampf gegen das eigene Volk – und finanziert ihn auch noch aus den Steuergeldern eben dieses Volkes!

Nur ein NEIN zu den bilateralen Verträgen wird Bundesrat und Parlament hindern, ihr strategisches Ziel – EU-Beitritt – im Schnellzugstempo durchzusetzen.