Die Bilateralen Verträge - Einbahnstrasse zum EU-Beitritt

Die Bilateralen Abkommen - eine Falle?

Die Schweizer Regierung hat mit der europäischen Union sieben sogenannte „sektorielle Abkommen“ (Bilaterale Verträge) ausgehandelt. Diese Abkommen werden die Lebensbedingungen in der Schweiz massgeblich beeinflussen. Und trotzdem wollten weder Bundesrat und Parlament noch die grossen Parteien in der Schweiz, dass die Bevölkerung darüber abstimmt. Nur dem Einsatz mehrerer Bürgerkomitees ist es zu verdanken, dass Sie mit Ihrer Stimme darüber an der Urne entscheiden können.

Die Kröte schlucken?

Auch die härtesten Verfechter der Bilateralen Abkommen müssen zugeben, dass die Verträge unübersehbare Nachteile und nicht abschätzbare Risiken in sich bergen. Selbst Pierre Triponez, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes und Befürworter der Verträge, zählt in seinem NZZ-Artikel folgende Nachteile auf: Lohndum-ping, Schwierigkeiten bei der Umlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Anstieg der ausländischen Arbeitskräfte mit dem damit verbundenen Sozialexport, Mehrkosten in den Bereichen Forschung, Sozialausgaben und Land-wirtschaft sowie die Subventionierung des Gütertransits. Die lokale und regionale Wirt-schaft habe jedoch durch die flankierenden Massnahmen einen «gewissen Schutz» vor Nachteilen, behauptet Triponez (NZZ vom 16.3.2000). Profiteure werden vor allem die international tätigen Konzerne sein, die nicht an den Standort Schweiz gebunden sind. Bezahlen müssen die Bürger und die unzähligen Klein- und Mittelbetriebe in Gewerbe und Landwirtschaft. Die Schere zwischen arm und reich wird sich weiter öffnen. Kein Wunder, dass selbst die Befürworter von einer Kröte reden, die wir jetzt halt schlucken müssten.

Mit 370 Mio EU-Bürgern um Arbeitsplatz und Lohn wetteifern?

Die Gleichschaltung der Märkte führt zu einem Nivellierungsprozess, was Qualität und Spezialität der Produkte und Dienstleistungen angeht. Der Verlust dieser wichtigsten Wettbewerbsvorteile wird sogar unsere Exportwirtschaft schwächen. Die Übernahme der EU-Normen und -Richtlinien schränken Innovation und Engagement ein. Nicht mehr der Tüchtigere und Spezialisiertere wird das Geschäft machen, sondern der Grössere. Das treibt die Unternehmens-Konzentration weiter an: Es würde mehr Grossfusionen mit Stellenabbau geben und noch mehr Produktionsstandorte würden ins Ausland verlegt. Das Abkommen über das Beschaffungswesen schreibt in Zukunft auch den Gemeinden vor, die Aufträge, die einen bestimmten Wert überschreiten, per Internet international auszuschreiben und dem Billigsten zu vergeben. Mit dem freien Personenverkehr wird es nach Ablauf der Übergangsfrist jedem EU-Bürger, der bei uns einen Arbeitsplatz findet, möglich sein, sich in der Schweiz niederzulassen. Da sich der kleine Schweizer-Markt (7 Mio) dem riesigen EU-Markt (370 Mio) öffnet, werden es vor allem die Klein- und Mittelbetriebe und die Arbeitnehmer in der Schweiz sein, die einem massiven zusätzlichen Konkurrenzdruck ausge-setzt werden. Das Lohnniveau würde sinken, viele Aufträge würden durch ausländische Betriebe ausgeführt. Eine eigene, den Lebensbedingungen in der Schweiz angepasste Wirtschaftspolitik würde verunmöglicht.

Die Lastwagenlawine der EU sub-ventionieren?

Unter Missachtung des Alpenschutzartikels hat der Bundesrat zugestimmt, dass die Nord-Süd-Verbindung über den Gotthard zur wichtigsten Transitachse der EU wird. Die Schweiz baut und unterhält somit für Milliarden von Franken Steuergeldern das bisher fehlende Verbindungs-stück des transnationalen Verkehrsnetzes TEN der EU. Die Schweiz ist um die Alpenpässe herum entstanden. Der Alpenübergang war für die Schweiz seit jeher eine Einkommensquelle und ein Pfand im Umgang mit den europäischen Grossmächten. Die Annahme des Landverkehrs-abkommens wäre eine historische Dummheit: Wir würden aus unserem besten Trumpf einen Schwarzen Peter machen. Art. 84 der Bundes-verfassung schreibt ab 2004 eine Verlagerung des gesamten Transitverkehrs auf die Schiene vor. Die Bilateralen bringen das pure Gegenteil: Die Schweiz verpflichtet sich, ab 2005 auf jegliche Vorschriften bezüglich Wahl des Verkehrsträgers zu verzichten. Damit gibt sie die Verfügung über ihre eigenen Alpenpässe aus der Hand! Ohne Garantie, dass auch nur ein einziger Transit-Lastwagen auf die Bahn umsteigt, tätigt sie Milliardeninvestitionen in NEAT und kombinier-ten Verkehr (flankierende Massnahmen). Gleich-zeitig lässt sie sich für ihre Leistungen einen Höchstpreis vorschreiben, der weit unter den Selbstkosten liegt. Folge: Wir müssen die weiter anschwellende Lastwagen-Lawine ohnmächtig hinnehmen und dafür noch bezahlen (ca 50 - 75% der Kosten jeder Lastwagendurchfahrt)!

Bauern als Landschaftsgärtner be-schäftigen?

Die angestrebte Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen begünstigt die Agroindustrie der EU-Länder, die ihre Billig-produkte in der Schweiz absetzen werden. Unsere sinnvollerweise kleinräumige Landwirtschafts-struktur kann diesen Preisdruck nicht kompen-sieren. Man rechnet mit mindestens 50% Betriebsschliessungen, was auch auf die Gemein-den und ihre Bevölkerungsstruktur negative Auswirkungen hätte und zu einer schleichenden Zersetzung des ländlichen Raumes führen würde. Die Landschaftspflege entfiele in weiten Regionen. Vergandung und schlechterer Schutz vor Naturkatastrophen wären die Folge. Gerade nach dem Sturm Lothar ist ersichtlich geworden, wieviel Arbeitskraft die Landwirte (unter Einsatz ihres Lebens) für das Gemeinwesen leisten.

Drankommen wie Österreich?

Für den entstehenden EU-Machtblock sind die souveränen Kleinstaaten ein Hindernis. Die Eigenständigkeit und die demokratischen Strukturen dieser Länder verlangsamen den Globalisierungsprozess und die politische Machtübernahme in Europa durch die Global Players und die Sozialistische Internationale. Der Boykottversuch gegenüber dem durch die EU-Mitgliedschaft wirtschaftlich bereits geschwäch-ten Österreich, um es innenpolitisch in die Knie zu zwingen, ist uns eine Warnung. Der Verlust der Unabhängigkeit in Bezug auf die Selbstver-sorgung (Nahrung, Produktion, Energie) liefert uns zusätzlichen EU-Pressionsmöglichkeiten aus.

Im Schnellzugstempo in die EU?

Bundesrat Couchepin wirbt für die Bilateralen Verträge als «Probelauf für den Beitritt zur EU» (Blick, 16.3.2000). Seit 1991 wird der Integrationsprozess vorangetrieben mit dem Ziel, die wichtigsten Bereiche den EU-Normen anzugleichen. Die Bilateralen Verträge sind der letzte Schritt vor dem eigentlichen EU-Beitritt. Ein JA wird der Bundesrat als ein Signal verstehen für die Zustimmung der Bevölkerung zur Aufnahme von EU-Beitritts-Verhandlungen.

Der Schweiz mit undemokratischen Tricks die Bilateralen aufzwingen?

Mittels Multipack und Fallbeil-Klausel (jedes Dossier bekommt nur bei Annahme des gesamten Pakets rechtliche Gültigkeit) versucht man einige wenige Benachteiligungen der Schweiz gegenüber der EU zu mildern (Konformitätsbewertungen, wissenschaftliche Forschung und Luftverkehr) und ihr im Gegenzug dafür vier schwerwiegende Dossiers aufzuzwingen, die für uns massive Nachteile bringen werden (Personenverkehr, Landverkehr, Landwirtschaft, Beschaffungswe- sen). Das Multipack widerspricht der in der direkten Demokratie gültigen "Einheit der Ma-terie" (ein Thema – eine Abstimmung). Obwohl die Verträge die Bundesverfassung verletzen (Art. 84), war das Parlament nicht bereit, sie der obligatorischen Volksabstimmung zu unterwerfen, weil damit bei der Abstimmung das Ständemehr gegolten hätte. Wie schon beim EWR hat man die Fristen so angesetzt, dass für eine ausführliche öffentliche Prüfung und Diskussion nicht genügend Zeit zur Verfügung steht. Das ist der beste Beweis dafür, dass schlechte Verträge ausgehandelt wurden. Wären sie gut - wie die Befürworter behaupten - müssten sie nicht am Volk vorbeigemogelt werden.

Nur ein NEIN zu den Bilateralen Verträgen garantiert, dass der unabhängige Kleinstaat Schweiz und seine direkte Demokratie eine Zukunft haben.

Zentralschweizer Komitee gegen die Bilateralen Verträge