1. Lebhafte Diskussion über die negativen Folgen der bilateralen Verträge in Brig-Naters
  2. Am Freitagabend, den 14. April 2000, fand eine gut besuchte Diskussionsveranstaltung des Oberwalliser " Informationskomitees Bilaterale Verträge" im Hotel Bellevue in Brig-Naters statt, moderiert von Doris De Luca-Oberhauser. Nachstehend ein kurzer Bericht über den Abend; Berichte über die einzelnen Referate folgen in den nächsten Tagen.

    Luzi Stamm, Nationalrat FDP, Rechtsanwalt und Ökonom (Baden) wies als erstes auf die " Nicht-Diskussion" über wichtige Punkte der bilateralen Abkommen hin. Es sei gravierend, dass ausgerechnet bei einem so wichtigen Thema die Diskussion unterdrückt werde. Mit dem Dossier Verkehr gebe die Schweiz ein "Huhn mit goldenen Eiern", aus der Hand, nämlich unsere Strassen und Alpenpässe. Statt mit angemessenen Transitgebühren daran zu verdienen, zahle sie gigantische Beträge, um den Schwerverkehr der EU zu finanzieren. Dabei sei die Verlagerung auf die Schiene eine Illusion. Vor allem der freie Personenverkehr wäre, so Stamm, äusserst nachteilig für die Schweiz. Nicht umsonst würden alle attraktiven Länder der Welt rigorose Einwanderungsbeschränkungen machen. Jedes überdurchschnittlich wohlhabende Land hätte Zuwanderung. Solange in der Schweiz mehr Wohlstand als anderswo herrsche, werde es Zuwanderung geben. Ärzte würden einwandern, jeder Selbständigerwerbende könnte zum Beispiel ein eigenes "Putzinstitut" eröffnen oder als " selbständige Sekretärin" arbeiten. Der freie Personenverkehr würde das Lohn- und Sozialniveau senken, unser System des sozialen Ausgleichs würde massiv belastet. Die Hauptleidtragenden wären dabei die unteren Schichten.

    Heiri Baltensperger, Präsident des Komitees "Selbstbewusste freie Schweiz" (Höri) fragte, ob wir überhaupt noch "einen Bundesrat für das Schweizervolk haben" und prangerte dessen widerrechtliche Abstimmungspropaganda für die bilateralen Verträge an. Auch zweifelt er an der Wahrheitsliebe unserer Bundesbehörden. So würden in den Werbebroschüren des Integrationsbüros nur die Vorteile der bilateralen Abkommen angepriesen, die Nachteile hingegen verschwiegen. Im Dossier Flugverkehr beispielsweise müssten wir bedingungslos EU-Recht übernehmen und uns dem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes unterwerfen (zum Beispiel bezüglich Nachtflugverbot). Besonders schlimm wären die Folgen laut Baltensperger für die Landwirtschaft. Aufgrund des hohen Kostenumfeldes könnten unsere Bauern unmöglich zu EU-Preisen produzieren. Vier von fünf Bauernbetrieben würden eingehen. Nur noch Grossbetriebe mit ökologisch höchst fragwürdigen Methoden (fabrikmässige Tierhaltung, Monokulturen und viel Chemie) könnten überleben.

    Dr. med. Marc Barben, Rehabilitationsmediziner (Diessenhofen) betonte die erstklassige Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens im Vergleich zur sozialistischen Staatsmedizin in der EU. Mit den bilateralen Verträge käme die Ärzteschwemme so sicher wie das Amen im Gebet. Es gibt nämlich Tausende arbeitslose Ärzte in der EU, und zwar mit deutlich schlechterem Ausbildungsniveau. Das Krankenkassenkonkordat rechnet mit Mehrkosten infolge der Ärzteschwemme aus der EU von 2,1 Milliarden Franken allein in den ersten zwei Jahren, was eine Prämienerhöhung von 15% bedeutet. Auch die Sozialversicherungskosten würden explodieren; der Bund spricht von jährlichen Mehrkosten von 370-600 Millionen Franken. Die Auswirkungen einer sozialistischen Staatsmedizin können in England beobachtet werden: keine freie Arztwahl mehr, monatelange Wartefristen bei dringenden Operationen, teilweise mit Todesfolgen. Keine Übernahme von teuren Behandlungen, vor allem bei älteren Patienten.

    Die Teilnehmer der lebhaften Diskussionsveranstaltung waren sich einig: Mit der EU, einem vertragsbrüchigen, korrupten Vertragspartner, der fest im Griff der sozialistischen Internationalen ist, wollen wir keine Verträge abschliessen. Zumal ja bereits sehr gute Handels- und Wirtschaftsabkommen mit sämtlichen EU-Staaten bestehen. Die direkt-demokratischen und freiheitlichen Errungenschaften der Schweiz sind zu wertvoll, um einem sozialistischen EU-Diktat geopfert zu werden!

  3. Luzi Stamm, Nationalrat FDP, Rechtsanwalt und Ökonom (Baden)
    Referat an der öffentliche Diskussionsveranstaltung vom 14. April 2000 in Brig-Naters über die negativen Folgen der bilateralen Verträge
  4. Der Referent bemängelte, es finde über wichtige Fragen keine Diskussion statt. Dies zeigte er anhand des Dossiers Forschung auf. Im Gegensatz zu heute sei im Jahr 1994 im Parlament ausgiebig darüber diskutiert worden, ob die Schweiz 554 Millionen Franken Forschungsbeiträge an die EU zahlen sollte. Wichtige Leute waren damals der Meinung, es sei für die Schweiz viel besser, dieses Geld in einheimische Forschungsprojekte zu stecken. Als Mitglied der zuständigen Kommission erlebte Stamm damals mit, wie zum Beispiel die Schweizer Chemie dagegen war, das Geld der EU zu geben. Die chemische Industrie argumentierte, die 554 Millionen könnten in der Schweizer Forschung nutzbringender verwendet werden und kämen hier insbesondere auch den KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) zugute. Ähnlich äusserten sich die fünf damals lebenden Schweizer Nobelpreisträger in einem Brief an den Bundesrat vom 2.5.1994. Im Gegensatz zu damals findet heute, so Stamm, überhaupt keine Diskussion statt. Es sei höchst beunruhigend, dass bei einem kapital wichtigen Thema wie den bilateralen Verträgen die Diskussion unterdrückt werde.

    Im Dossier Landverkehr stellte der Referent einen unbegreiflichen Wechsel fest. Während die Schweiz, insbesondere die Innerschweiz, früher vom Verkehr gelebt und am Verkehr verdient habe, sollen wir nun plötzlich bezahlen – und zwar gigantisch! Bezahlen dafür, dass die EU ihren Schwerverkehr durch die Schweiz rollen lässt. Allein 285 Millionen Franken pro Jahr dafür, den Verkehr auf die Schiene zu bringen, was wohl ohnehin nicht gelinge (die Wahl des Verkehrsmittels sei nämlich frei). Ein Verkehrschaos wäre vorprogrammiert. Auf die Publikumsfrage, was von der Behauptung des Bundesrates zu halten sei, in Zukunft würden nur noch 650'000 Lastwagen pro Jahr die Alpen überqueren, sagte Stamm, sie sei seines Erachtens frei erfunden. Er selbst rechnet mit einer weiteren Verkehrszunahme. Es sei für ihn absolut unverständlich, wie man nach Brüssel gehen und mit solchen Verträgen nach Hause kommen könne. Die Schweiz würde damit ein "Huhn mit goldenen Eiern" einfach aus der Hand geben, nämlich unsere Verkehrswege und Alpenpässe, mit denen man gegen angemessene Transitgebühren viel verdienen könnte.

    Zum Dossier Personenverkehr warf der Referent die Frage auf: Warum haben alle attraktiven Länder so rigorose Einwanderungsvorschriften? Schon der gesunde Menschenverstand sage uns: Die Menschen gehen dorthin, wo es attraktiv ist. Wenn die Schweiz ein überdurchschnittlich wohlhabendes Land bleibt, wird es ganz bestimmt Zuwanderung geben. Alle attraktiven Länder (zum Beispiel Amerika, Kanada oder Australien) würden sich hüten, den freien Personenverkehr einzuführen. Auch in Liechtenstein sei eine der ersten Amtshandlungen der Regierung nach dem EWR-Anschluss gewesen, den freien Personenverkehr einzuschränken, was allerdings nur für kurze Zeit möglich war. Nationalrat Stamm hält das Abkommen über den freien Personenverkehr für den weitaus problematischsten Punkt. Zum Beispiel verdient eine Sekretärin in Como umgerechnet monatlich etwa 1200 Franken, bereits in Lugano (per Auto eine Viertelstunde) dagegen 3500 Franken. Und da soll es keine Zuwanderung geben? Stamm erwähnte einige Aspekte, die Bundesrat und Integrationsbüro uns konsequent verschweigen: Das Problem der Zunahme der Ärzte oder das Problem der Selbständigerwerbenden. Jeder EU-Bürger kann laut bilateralen Abkommen unbeschränkt und jederzeit als Selbständigerwerbender in der Schweiz arbeiten und eine Firma gründen, zum Beispiel als " selbständige Sekretären" oder als eigenes "Putzinstitut". Mit dieser Klausel könnten sämtliche Schutzbestimmungen umgangen werden – sehr zum Nachteil der Schweizer Arbeitnehmer. Es gibt, so Nationalrat Stamm – keinen "sichereren" Weg zu Lohn- und Sozialabbau als den freien Personenverkehr.

    Zum Schluss führte Stamm aus, dass es für jedes Land leicht sei, einige Reiche und viele Arme zu haben. Schwierig sei es hingegen – und das sei der Schweiz gelungen – dass alle am Wohlstand teilhätten. Dies erfordere ein kompliziertes Gleichgewicht, viel gegenseitige Solidarität und einen Gesellschaftsvertrag im Sinne Rousseaus. All dies drohe zusammenzubrechen, wenn die Grenzen geöffnet werden. Dabei würden vor allem die unteren Schichten heruntergerissen. Stamm kann es aus diesem Grund nicht verstehen, dass Linksparteien, die sich angeblich für Benachteiligte einsetzen, solche bilateralen Verträge befürworten, die für die einfache Bevölkerung und den Mittelstand so nachteilig sind.

  5. Heiri Baltensperger, Präsident des Komitees "Selbstbewusste freie Schweiz" (Höri)
    Referat an der öffentliche Diskussionsveranstaltung vom 14. April 2000 in Brig-Naters über die negativen Folgen der bilateralen Verträge
  6. An den Anfang seines Referates stellte Baltensperger die Frage: "Haben wir noch einen Bundesrat für das Schweizervolk – einen Bundesrat, der sich für unsere Freiheit und Unabhängigkeit einsetzt und dem es nicht gleichgültig ist, ob die Schweiz in ein paar Jahren noch existiert? Der Referent erinnerte an die Eidesformel des Bundesrates: "Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu zu halten, die Einheit, Kraft und Ehre der Schweizerischen Nation zu wahren (...)" Wie aber lässt sich dieser Eid mit der widerrechtlichen Propaganda des Bundesrates für die bilateralen Verträge vereinbaren? Das Gesetzeslehrbuch der Universitätsprofessoren Häfelin und Haller "Schweizerisches Bundesstaatsrecht" (4. Auflage, 1998, Seiten 196/197) verbietet unmissverständlich solches Tun: "Verbot behördlicher Propaganda (...) Unzulässig ist insbesondere eine mit staatlichen Mitteln finanzierte Abstimmungspropaganda für eigene Abstimmungsvorlagen der Behörden." Die freie Willensbildung ist dem Schweizer Volk zu überlassen. Auch mit der Wahrhaftigkeit nähmen es unsere Bundesbehörden nicht so genau, meinte Baltensperger besorgt.

    Als Beispiel verwies er auf die Werbebroschüren für die bilateralen Verträge, in denen das Integrationsbüro mit unseren Steuergeldern Halb- und Unwahrheiten verbreitet. Zum Dossier Flugverkehr sei dort zu lesen: "Dank dem bilateralen Abkommen können die Schweizer Fluggesellschaften jeden Flughafen in der EU anfliegen. (...) Es entstehen keine Kosten oder nennenswerte Nachteile für die Schweiz". Verschwiegen wird, dass gerade im Dossier Flugverkehr bedingungslos EU-Recht übernommen werden müsste. Wenn also eine EU-Fluggesellschaft die Schweiz bei der Europäischen Kommission wegen dem Nachtflugverbot einklagt, wird die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof gezwungen werden können, ihr Nachtflugverbot aufzuheben. Referendum und Volksinitiative würden dann gar nichts mehr nützen. Souveränität ade! Für die Weiler und Dörfer im Flughafengebiet (zum Beispiel Höri), die schon jetzt stark unter dem Fluglärm leiden, keine erfreuliche Perspektive.

    Besonders gravierend wären nach Baltensperger die Auswirkungen der bilateralen Verträge in der Landwirtschaft. Den Slogan des Integrationsbüros "Schweizer Bauern profitieren" empfindet er als zynisch und unwahrhaftig. Es sei allgemein bekannt, dass die Schweizer Bauern aufgrund des hohen Kostenumfeldes (hohe Preise für Boden, Maschinen, Saatgut usw.) niemals zu EU-Preisen produzieren könnten. Der Milchpreis, der bei uns bereits auf 80 Rappen pro Liter gefallen sei, betrage in der EU noch 50 Rappen und solle bis auf 40 Rappen gesenkt werden. Für Schweizer Bauern wäre es unter den Bedingungen des liberalisierten Marktes gar nicht mehr möglich, kostendeckend zu produzieren. Baltensperger, der jahrzehntelang in der landwirtschaftlichen Forschung tätig war, wagte die Schätzung, dass bei einer Annahme der bilateralen Verträgen vier von fünf Bauernbetrieben zugrunde gehen würden. Als Bauernsohn weiss er, was es für den Bauern bedeutet, wenn er von seiner Scholle weg muss. Abgesehen von der Unzahl menschlicher Tragödien würde ein Bauernsterben in der Schweiz auch den Zusammenbruch dörflicher Strukturen und die Verödung unserer schönen Kulturlandschaften bedeuten. Nur noch Grossbetriebe à la USA mit fabrikmässiger Tierhaltung und Monokulturen sowie dem Einsatz von Unmengen von Chemie (künstliche Futterzusätze, Hormone, Düngemittel usw.) könnten überleben. Die schweizerische Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln würde weiter geschwächt, die Abhängigkeit vom Ausland grösser. Was das gerade in Kriegszeiten bedeute, wisse die ältere Generation am besten, meinte der Referent. Zudem sei es ein ökologischer Unsinn, landwirtschaftliche Produkte, die wir bisher in ausgezeichneter Qualität vor der Haustür geerntet hätten, über Abertausende von Kilometern aus dem Ausland herzukarren.

    Als letzten Punkt verwies Baltensperger auf den undemokratischen und rechtswidrigen Umgang der EU mit Österreich, der gegen Art. 12 der EU-Verfassung (Diskriminierungsverbot) und gegen Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstosse (der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt). Somit sei die EU, abgesehen von den Verträgen, die für das Schweizer Volk praktisch nur Nachteile hätten, als Vertragspartner höchst zweifelhaft. Auch die Korruptionsskandale, die Anfang 1999 zum Rücktritt der gesamten EU-Kommission geführt hätten, seien immer noch nicht aufgeklärt. Darum lautet Baltenspergers Anwort auf die Abstimmungsfrage vom 21. Mai klar und eindeutig: Nein! Wir bleiben souverän und unabhängig!

  7. Dr. med. Marc Barben, Rehabilitationsmediziner (Diessenhofen)
    Referat an der öffentliche Diskussionsveranstaltung vom 14. April 2000 in Brig-Naters über die negativen Folgen der bilateralen Verträge
  8. Der Referent führte aus, dass das schweizerische Gesundheitswesen im Vergleich mit den EU-Staaten einen sehr hohen Qualitätsstandard hat. Dies würde sich mit Annahme der bilateralen Verträge ändern. Wir müssten im Gesundheitsbereich EU-Gesetze übernehmen, gegen die wir kein Referendum und keine Initiative mehr ergreifen könnten. Die 7-Jahres-Klausel ist kein Schutz, denn nach sieben Jahren könnten die bereits eingetretenen negativen Folgen nicht mehr rückgängig gemacht werden.

    Eine sichere Folge wäre die Ärzteschwemme. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in der EU Tausende von arbeitslosen Ärzten. Zudem ist die Schweiz ein Hochlohnland und damit für Ausländer attraktiv. Aufgrund unserer Mehrsprachigkeit bestehen auch keine Sprachbarrieren für EU-Ärzte aus den Nachbarländern. Auch für ausländische Maturanden ist die Schweiz sehr attraktiv, da sie in ihren Herkunftsländern oft jahrelang auf einen Studienplatz warten müssen. Mit den bilateralen Verträge könnten sie bei uns wie die Schweizer Medizin studieren. Umgekehrt gilt dies für Schweizer Studenten nicht, was die Benachteiligung der Schweizer durch die bilateralen Verträge einmal mehr vor Augen führt. Die gleichberechtigte Zulassung zu einer europäischen Universität ist nämlich nicht Bestandteil des Abkommens; den ausländischen Universitäten ist es freigestellt, einseitige Zulassungsbeschränkungen für Schweizer Studenten festzulegen.

    Aufgrund des Zustroms ausländischer Ärzte rechne man allein in den ersten zwei Jahren mit Mehrkosten im Gesundheitswesen von 2,1 Milliarden Franken und einer weiteren Erhöhung der Krankenkassenprämien um mindestens 15%, führte der Referent aus. Auch die Sozialversicherungskosten würden explodieren. Unsere Versicherungen müssten Arbeitnehmer aus der EU mit all ihren (im Ausland lebenden) Angehörigen mit unbekanntem Gesundheitsrisiko versichern, inklusive Prämienvergünstigung. Zudem würden Arbeitnehmer aus der EU gleich hohe AHV-Renten erhalten wie Schweizer, auch wenn sie nur kurz in unserem Land gearbeitet und Prämien einbezahlt hätten. Der Bund rechnet hier mit jährlichen Mehrkosten von 370-600 Millionen Franken.

    Grösste Sorge bereitet dem Referenten der Qualitätsabbau im Gesundheitswesen. Die Ausbildung der EU-Ärzte ist deutlich schlechter als bei uns. Während Schweizer Ärzte eine sechs- bis zehnjährige Spezialausbildung an den Spitälern machen müssen, bevor sie eine Praxis eröffnen dürfen, genügen nach Eurostandard zwei Jahre. Der "Eurodoc" wäre gemäss bilateralen Verträgen " gleichwertig", dies ohne Wissen der Patienten. Das tiefere Niveau beginnt schon beim Studium, denn der hohe Ausbildungsstandard der Schweizer Universitäten müsste dem tieferen Bildungsniveaus der EU-Maturanden angepasst werden.

    Schlimm für die Patienten ist die Staatsmedizin nach sozialistischem Muster, wie sie in der EU betrieben wird. In England haben die Patienten längst keine freie Arztwahl mehr. Oft müssen sie viele Monate auf ein Spitalbett und auf lebensnotwendige Operationen warten, teilweise so lange, bis sie gestorben sind,. Aufwendigere Behandlungen werden nicht mehr in jedem Fall bezahlt. Das ist auch in Deutschland bereits der Fall. In England hat sich unter diesem System eine Zweiklassenmedizin entwickelt, die unserem demokratischen Verständnis völlig fremd ist. In der Schweiz bekommt heute noch jeder Patient eine angemessene Behandlung. Doch Sparmassnahmen wie das "Globalbudget" oder Zulassungsbeschränkungen für Ärzte werden auch bei uns schon diskutiert. Das "Globalbudget" bedeutet, dass der Arzt gegen Ende des Jahres keine Behandlungen mehr durchführen kann, weil sein "Budget" ausgeschöpft ist. Mit diesen Sparmassnahmen im Zusammenhang steht die menschenverachtende, künstlich herbeigeredete "Euthanasie"-Debatte, die der älteren Generation die Behandlung verweigern will – der Generation, die unser Land nach dem Krieg wieder aufgebaut und uns den heutigen Wohlstand ermöglicht hat, ein Unrecht sondergleichen! In England ist es schon so weit. Ältere Menschen bekommen keine Hüftprothesen mehr, und man sieht sie wieder vermehrt am Stock gehen. Patienen über 60 wird die Dialyse (Nierenwäsche) verweigert, was das sichere Todesurteil bedeutet. In Frankreich ist es so weit, dass das Pflegepersonal und die Ärzte auf die Strasse gehen, weil ihnen der Staat zu wenig Geld für Behandlungen und Geräte zur Verfügung stellt.

    Nach all diesen Ausführungen fragte der Referent: "Wollen wir das?" Ein Teilnehmer berichtete, dass seine in England lebende Tochter aufgrund mangelhafter medizinischer Behandlung einen irreparablen Schaden davongetragen habe. Andere warnten davor, die wertvollen Errungenschaften der Schweiz, die direkte Demokratie, allgemeine Wohlfahrt, Unabhängigkeit und Souveränität preiszugeben und fragwürdigen Verträgen zu opfern, die kaum jemand gelesen habe. Auch sei die EU ein höchst zweifelhafter Vertragspartner: vertragsbrüchig, korrupt und fest in sozialistischer Hand. Mit einem solchen Vertragspartner schliesse man keine Verträge ab, darin war sich das Publikum einig.