Der Europäische Haftbefehl!


Was die Schweizer nach einem «Schengen-Beitritt» erwartet.


In der Zeitschrift TOPIC, Ausgabe Nov. 04, stand folgende fiktive Geschichte beschrieben:

Es ist neun Uhr morgens. An der Tür der TOPIC−Redaktion klingelt es. Der Redaktionsleiter S. öffnet. Vor ihm stehen zwei Polizisten. Einer hält ein Papier in der Hand und sagt: «Herr S. Sie sind verhaftet. Hier ist der Europäische Haftbefehl dazu. Bitte packen Sie ein paar Sachen zusammen und kommen Sie mit.» S. ist völlig perplex und fragt: «Was habe ich denn verbrochen? Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.» Der Beamte tippt auf das Papier und erwidert: «Sie sind in Paris von einer Justizbehörde wegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angeklagt worden. Mehr kann ich Ihnen auch nicht sagen». Der deutsche Haftrichter kann später auch nichts Näheres zu den Umständen sagen, ausser: «Es tut mir leid, aber keine deutsche Behörde kann mehr etwas für Sie tun. Viel Glück in Frankreich.»

In Paris angekommen, wird S. in eines der berüchtigten Gefängnisse Frankreichs gesteckt, zusammen mit Schwerverbrechern ausländischer Herkunft. Dann erscheinen französische Justizbeamte mit einem Dolmetscher und klären S. auf, warum er in Paris in Haft sitzt. Er habe in seinem Presseorgan «TOPIC» mehrfach gegen die Freimaurer gehetzt. Zuletzt in der Ausgabe November 2004 im Artikel zum Fall Buttiglione. So etwas sei in Frankreich strafbar und eine Loge habe ihn verklagt. Darauf erklärte S., dass dies in Deutschland unter die freie Meinungsäusserung falle und er die Bestimmungen des deutschen Pressegesetzes exakt eingehalten habe. «Das mag sein», sagt der französische Untersuchungsrichter, «doch bei uns gelten andere Gesetze.» «Aber die kann ich doch gar nicht kennen», erwidert S. «Ihr Problem», entgegnet der Richter achselzuckend, «warten Sie Ihre Verhandlung ab.»

Dieser konstruierte Fall ist leider gar nicht so konstruiert, wie es scheint. Seit August 2004 ist nämlich in Deutschland der Europäische Haftbefehl (EHB) gültig, der im gesamten Europa eine neue Rechtsgrundlage schafft. Dieser EHB dient der «Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts» in der EU. Damit sollte die justizielle Zusammenarbeit bei Zivil− und Strafsachen verbessert werden. Hintergrund war der Umstand, dass eine schnelle Strafverfolgung in der EU bisher nicht möglich war. Künftig werden Personen, die einer Straftat verdächtigt werden und sich im europäischen Ausland aufhalten, einfach dem anklagenden EU−Land «überstellt». Die EU−Staaten haben sich auf einen Katalog von 32 Straftaten geeinigt. Darunter sind «Terrorismus», «Vergewaltigung», «Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung», «Umweltkriminalität» und «Rassismus und Fremdenfeindlichkeit». Nach der Einführung des EHB im August 2004 kann jeder EU−Bürger auch ausserhalb seines Heimatlandes angeklagt werden. Selbst dann, wenn die Tat in seinem Heimatland keine Straftat ist, aber im europäischen Ausland so gewertet wird. Das Grundgesetz scheint gegenüber europäischen Übereinkünften zurückstehen zu müssen, besonders dann, wenn es gilt, damit den Terrorismus besser bekämpfen zu können, was man sich durch den EHB erhofft. In vielen Ländern gilt das Prinzip des «natürlichen Richters». Wer angeklagt ist, dessen Verfahren wird entweder vor dem Gericht verhandelt, das für seinen Wohnort zuständig ist, oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk eine Straftat verübt wurde. Somit gibt es immer eine «natürliche» Nähe zwischen Tat und Täter. Diese «natürliche» Nähe ist oft wichtig bei der Ermittlung der Wahrheit, z.B. wenn Tatorte von Gerichten in Augenschein genommen werden müssen oder sich plötzlich noch Zeugen melden. Auch die örtliche Presse spielt eine nicht unbedeutende Rolle. In der Gerichts−Berichterstattung müssen Richter stets damit rechnen, dass ihre Leistungen öffentlich bewertet werden, was sie immer wieder zu einer qualifizierten Rechtsprechung anspornt.

Dieses Prinzip des «natürlichen Richters», das in gewisser Weise einen fairen Prozess garantiert, wird durch den EHB völlig umgestossen. Wer wegen einer Anklage ins ferne Ausland abtransportiert wird, kann nicht mehr damit rechnen, dass sich eine öffentliche Meinung hinter ihn stellt, kann nicht mehr davon ausgehen, dass sich eventuell noch Zeugen melden, kann auch nicht darauf hoffen, dass sich Richter bei der Wahrheitsfindung Mühe geben, da sie sonst in der öffentlichen Kritik stehen.

Ausgehend von dieser Analyse kann der Verdacht aufkommen, dass der EHB sich eher als Instrument dazu eignet, missliebige EU−Bürger geräuschlos aus dem Verkehr zu ziehen, und sie in den Weiten europäischer Gerichtsbarkeit verschwinden zu lassen. Ob der EHB ausschliesslich für eine effektivere Bekämpfung des Terrorismus verwendet wird, muss sich erst zeigen. Schon öfters wurden Massnahmen zur Terrorabwehr plötzlich für andere Zwecke verwendet. In Bezug auf den EHB werden Befürchtungen dadurch genährt, dass der EHB auch die Beschlagnahme von Gütern des Angeklagten vorsieht. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, den vermeintlich Schuldigen nicht nur ins ferne Ausland zu einem Prozess zu verschleppen, sondern ihn durch Einzug oder Blockierung seines Vermögens daran zu hindern, seine Verteidigung von zu Hause aus zu organisieren und zu bezahlen.

In einem Artikel führt der italienische Jurist und ehemaliger Richter, Dr. Carlo Alberto Agnoli aus, dass mit dem Vorwurf von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der zum 32−Punkte−Katalog des EHB gehört und sofort zur Auslieferung führt, praktisch jeder ganz leicht beschuldigt werden kann. Besonders für Christen könnte der EHB bald zu einem Fallstrick werden. Ab sofort wird es ein Leichtes sein, Christen auf europäischer Ebene wegen einer kritischen Haltung zu anderen Religionen oder sexuellen Verhaltensweisen anzuklagen. Dazu reicht schon ein scharf formulierter Artikel im Internet, der in Deutschland noch unter die Meinungsfreiheit fallen mag, andernorts aber alle Voraussetzungen für eine Anklage erfüllt. Agnoli nennt das Verbrechen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit, das auch die Diskriminierung aufgrund von Überzeugungen einschliesse, das «Superverbrechen». Jeder Mensch habe dieses Verbrechen mit Sicherheit unzählige Male in seinem Leben begangen. Es ist das Verbrechen des Denkens! Agnoli schreibt dazu: «Wer auch immer ein wenig juristische, philosophische, historische Bildung besitzt, weiss, dass die Grundlage jedes modernen Totalitarismus genau in der Kriminalisierung, soweit wie möglich, sämtlicher Untertanen besteht. Wenn alle schuldig sind, können sie alle verurteilt werden. Wenn alle verurteilt werden können, lässt sich jeder Dissident (Andersdenkender) in jedem beliebigen Augenblick zermalmen.»

Warum diese Geschichte? Mit der Annahme des Dossiers «Schengen» müsste die Schweiz das Schengener Acquis übernehmen sowie das ganze (heute noch unbekannte) Folgerecht. Da hinein gehört auch der Europäische Haftbefehl. Denken − ein Verbrechen? Andersdenkende − Verbrecher? Wollen wir das? Sicher nicht! Deshalb unterschreiben Sie das Referendum «Nein zu Schengen», damit wir − die Bürgerinnen und Bürger − abstimmen können, ob wir uns tatsächlich freiwillig in die Willkür begeben wollen.


Anita R. Nideröst

8049 Zürich